• #Finanzen im Alltag
  • Wenn die Beziehung in die Brüche geht: So bleibst du finanziell stabil

    19.05.25

    7 min
    Ihr habt es versucht. Ihr hab geplant, geträumt, gehofft. Aber es hat nicht geklappt. Was du jetzt tun kannst, damit Trennung und Scheidung kein finanzielles Desaster werden – und wie du mögliche Scheidungskosten in Grenzen hältst? Sagen wir dir hier. Und zeigen dir auch gleich, wie du von Anfang an vorsorgst, selbst wenn ihr erst noch Ja sagen wollt.
    Eine Frau sitzt in ihrem gemütlichen Wohnzimmer auf dem Sofa und blickt traurig auf das Handy neben ihr. Sie stützt ihren Kopf mit ihrer Hand, auf ihrem Schoß liegt ein Kissen.

    Scheidung mit Köpfchen: besser fair trennen

    Trennung und Scheidung sind emotional, aber vor allem auch finanziell relevant. Wer vorbereitet ist, handelt souveräner. Wichtig, damit alles fair abläuft: Überblick und Organisation. Was sollten deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner und du bei Trennung oder Scheidung beachten? Wir haben zusammengefasst, worauf es ankommt, damit du die finanziellen Folgen im Griff behältst. Denn oft stehen Frauen in einer solchen Situation besonders unter Druck, sei es, weil sie in Teilzeit arbeiten, viel Care-Arbeit leisten (und jetzt noch mehr auf sie zukommt) oder weil sie bisher nur geringe Rücklagen bilden konnten.

    Erste Schritte bei Trennung: Das ist jetzt wichtig

    Welche Dokumente brauchst du? Relevante Unterlagen sollten gesammelt, klar dokumentiert und sofort gesichert werden. Dazu gehören:

    • eheliche Unterlagen: Heiratsurkunde, Ehevertrag, falls vorhanden Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Dokumente zu Einkünften und Steuern: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate von beiden Ehegatten, Steuerbescheide der letzten Jahre, Kontoauszüge zu Girokonto, Depots etc. der letzten drei bis sechs Monate

    • Vermögensnachweise: zum Beispiel gemeinsame Sparbücher, Bausparverträge u. Ä., Vermögenswerte wie Immobilien (Kaufverträge, Grundbuchauszüge)

    • Schenkungen oder Erbschaften: aus der Ehezeit 

    • Kreditverträge und sonstige Verpflichtungen: Immobilienfinanzierung, Konsumkredite und private Darlehen

    • Versicherungen: Verträge mit Angaben zur Begünstigung

    • Wohnung: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Übergabeprotokolle oder bei Eigentum Verträge, Grundbuchauszug, Nachweise über erfolgte Renovierungen und Investitionen, Wohneigentumsanteile, Versicherungsunterlagen der Immobilie (zum Beispiel Gebäudeversicherung) 

    • Auto: Fahrzeugbriefe und -scheine, Nachweise über Kredite oder Leasingverträge 

    • Rentenansprüche: aktuelle Renteninformationen, Nachweise über betriebliche Altersvorsorge, Verträge über private Altersvorsorge (Riester, Rürup, Lebensversicherungen) 

    • Kinder: Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Kindergeldzahlungen, Unterlagen zur Krankenversicherung der Kinder, Informationen zu Bildungsplänen oder Betreuungskosten (ggf. Schulgebühren, Hortpreise)

    Ein Mann steht in einem hellen, freundlichen Treppenhaus, in seinen Armen hält er einen Umzugskarton. Er schaut gedankenverloren mit ernstem aber positiven Blick in die Ferne.

    Finanzielle Absicherung bei Trennung vorbereiten 

    Ruhe bewahren. Aktiv werden. Gut vorbereitet Fehler vermeiden. Das ist jetzt zu tun:

    Wohnung klären. 

    • Entscheidet, wer vorübergehend oder dauerhaft in der bisherigen Wohnung bleibt. Rechtlich kann das Familiengericht klären, wem das Wohnrecht gegeben wird. 

    • Prüft den Mietvertrag: Ob der auf eine Person oder beide läuft, hat Auswirkungen auf die Kündigung oder Übernahme. 

    Unterhalt vorbereiten.

    • Während der Trennungszeit (vor der Scheidung) kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin Trennungsunterhalt beanspruchen


    Vermögen und Schulden besprechen. 

    • Gemeinsame Verbindlichkeiten wie Immobilienkredite bleiben auch nach der Trennung bestehen. Das heißt: Ihr seid als Eheleute beide weiterhin gesamtschuldnerisch, wenn ihr beide den Vertrag unterschrieben habt. Übernimmt dein Partner oder deine Partnerin den Kredit allein, solltet ihr das schriftlich regeln

    • Gemeinsames Vermögen, das während der Ehe als Zugewinn entstanden ist, wird über den Zugewinnausgleich hälftig aufgeteilt – es sei denn, ihr habt die Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag anders geregelt. 


    Hilfe durch einen Anwalt suchen. 

    • Du bist unsicher? Kontaktiere einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht und lass dir bei Verhandlungen über Unterhalt, Vermögen oder den Umgang mit den Kindern helfen. Mit einem Rechtsanwalt oder einer Anwältin hast du erfahrene Unterstützung an deiner Seite – und musst keine Angst haben, zum Beispiel vor Gericht Wichtiges zu vergessen oder etwas Falsches zu sagen.

    • Klärt die Gerichtskosten gemeinsam: Diese entstehen, sobald ein Scheidungsantrag eingereicht wird, und richten sich nach dem Verfahrenswert – auch Gegenstandswert genannt, also dem Wert, den das Gericht für das Scheidungsverfahren zugrundelegt, um die Höhe der Gebühren für Gericht und Anwälte oder Anwältinnen zu berechnen. Der Gegenstandswert bzw. Verfahrenswert bezieht sich primär auf das Nettoeinkommen. Er liegt meist bei etwa drei Nettomonatsgehältern beider Ehegatten zusammen, wird aber angepasst, wenn zum Beispiel Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs dazukommen. 

    • Gut zu wissen: In Deutschland gilt bei Scheidung Anwaltszwang – mindestens eine Partei braucht also einen Rechtsanwalt oder eine Anwältin. Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert.


    Ein eigenes Konto einrichten. 

    Sobald klar ist, dass es zur Trennung oder Scheidung kommt, solltest du (falls du noch keins hast) unbedingt ein eigenes Girokonto eröffnen, um deine finanzielle Unabhängigkeit zu sichern. Falls ihr ein Gemeinschaftskonto habt: 

    • Besprecht, wie das Guthaben aufgeteilt werden soll. Solange das Gemeinschaftskonto besteht, habt ihr beide gleichberechtigt Zugriff auf das Guthaben auf dem Konto.

    • Prüft, ob Daueraufträge und laufende Zahlungen wie Kredite, Miete oder Versicherung über das Gemeinschaftskonto laufen und passt das entsprechend an. Wenn du arbeitest, denke daran, dein Einkommen auf dein eigenes Konto überweisen zu lassen! 

    • Falls ihr euch nicht einigen könnt, solltet ihr das Konto einfrieren, damit einseitige Abhebungen verhindert werden. 

    • Kündigen könnt ihr das Gemeinschaftskonto nur mit Unterschrift von beiden Personen


    Fehler vermeiden. 

    Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es einige Fehler, die den Prozess komplizierter machen und die im Wirrwarr der Gefühle schnell passiert sind. 

    • Fehlende Dokumentation: Unterlagen gehen verloren oder sind nicht mehr vorhanden – das erschwert Verhandlungen im Scheidungsverfahren.

    • Emotionale Kurzschlusshandlungen: Die überstürzte Auflösung eines Gemeinschaftskontos (Achtung Daueraufträge!) oder eigenmächtige Entnahmen bergen zusätzliches Konfliktpotenzial. Aufgepasst: Nicht vorschnell aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen! Nach sechs Monaten droht der Verlust des Nutzungsrechtes, wenn keine Rückkehrabsicht mitgeteilt wird.

    • Versäumnisse bei rechtlichen Schritten: Wichtige Fristen werden verpasst. Einen Scheidungsantrag könnt ihr nur stellen, wenn das Trennungsjahr vollzogen ist. Achtet auch auf Kündigungsfristen von Wohnung, Internet etc. sowie auf Informationspflichten in Kreditverträgen! 

    • Schlechte Kommunikation: Ein Mangel an Transparenz oder Kooperation führt oft zu längeren und kostspieligeren Scheidungsverfahren und -prozessen. Extratipp: Sprecht von Anfang an offen – damit das Geld nicht zum Beziehungskiller wird.

    Wir von der Sparda BW unterstützen dich und zeigen dir deine finanziellen Optionen. Sprich mit uns in einer persönlichen Beratung – ruhig ohne deinen Noch-Partner oder deine Noch-Partnerin. Deine Informationen sind bei uns in sicheren Händen. 

    Was kostet eine Scheidung? Scheidungskosten im Überblick

    Die Kosten einer Scheidung setzen sich hauptsächlich aus Gerichtskosten und Kosten für Anwältinnen oder Anwälte zusammen. Dazu kommen – je Streitpunkten und Vermögen – weitere Nebenkosten. 

    • Gerichtskosten – abhängig vom Verfahrenswert, müssen vorab bezahlt werden, damit der Antrag bearbeitet wird 

    • Kosten für Anwältin oder Anwalt einer oder beider Parteien – abhängig vom Gegenstandswert; bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt oder eine Anwältin (das spart Kosten!); bei streitiger Scheidung braucht jede Partei ihre eigene Vertretung 

    • Notarkosten – beispielsweise für eine Scheidungsfolgenvereinbarung 

    • Gutachten – zum Beispiel zur Immobilienbewertung

    • Gebühren für verschiedene Auskünfte (Rente etc.) 

    Gut zu wissen: Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich; wenn diese bewilligt wird, übernimmt der Staat teilweise oder vollständig die Kosten.

    Eine Frau sitzt in ihrer Küche am Schreibtisch und schaut ernst auf das Handy in ihrer Hand. Vor ihr steht ein Laptop.

    Kosten sparen – geht das?

    Wenn ihr euch einvernehmlich scheiden lasst, ist nur eine Anwaltspartei notwendig, dann spart ihr zumindest die doppelten Anwaltskosten. Wer wenig verdient, kann staatliche Unterstützung beantragen. Und auch die außergerichtliche Einigung kann euch Geld sparen: Klärt am besten mit notariellem Vertrag vorher bereits Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht etc. 

    Behaltet zusätzliche Gebühren und versteckte Kosten im Blick – etwa Notargebühren oder Gutachtenkosten (beispielsweise bei Immobilienteilung). Manche Zusatzkosten können sich aber auch lohnen: Eine Mediation etwa kostet zwar auch Geld, kann aber helfen, teure Streitigkeiten zu vermeiden. 

    Schenkungen, Erbe und Eigentum: Wem gehört was?

    Immobilie, Geldgeschenk oder Erbschaft – was davon gehört ins gemeinsame Vermögen, was bleibt bei einer Person, was wird nach Zugewinnausgleich geregelt? Die Beträge von Erbschaften an eine Person werden behandelt, als hätte die jeweilige Person sie schon vor der Ehe besessen und nicht erst während der Ehe hinzugewonnen. Eine Erbschaft, bei der der Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht einbezogen wurde, ist dementsprechend nicht ausgleichspflichtig. Bei Schenkungen wird nach Einzelfall entschieden: War es eine Zuwendung aufgrund der Ehe oder zur ausschließlich persönlichen Bereicherung?  Ein paar Beispiele, die es klarer machen: 

    • Hochzeitsgeschenke – gehen an das Paar, sind also bei Scheidung auszugleichen.

    • Lotteriegewinn – muss ausgeglichen werden, weil die Lotteriegesellschaft nicht in persönlicher Beziehung mit der Person steht (im Gegensatz zur Erbschaft). 

    • Lebensversicherung – bezieht sich auf eine Person, sprich: Stirbt eine nahe Angehörige oder ein Angehöriger und begünstigt dich, ist die Summe nicht ausgleichspflichtig.

    • Geschenke von den Eltern – werden grundsätzlich vom Zugewinnausgleich umfasst. Allerdings kann eine solche „Starthilfe“, wie sie junge Paare oft erhalten, innerhalb der Verjährungsfrist zurückgefordert und damit dem Ausgleichsanspruch entzogen werden. 

    • Geschenke untereinander – werden in der Regel als Zuwendung auf Grundlage der Ehe angesehen und sind ausgleichspflichtig. Das heißt: Die schenkende Person erhält die Hälfte der Schenkung im Zugewinnausgleich zurück. 

    Geht der Wert der Schenkung über den Freibetrag hinaus, fällt Schenkungssteuer an, die von der beschenkten Person zu zahlen ist. Dennoch kann es sich lohnen, zu Lebzeiten zu verschenken, statt später zu vererben, denn dann wiederum muss unter Umständen Erbschaftssteuer gezahlt werden. 

    Die Freibeträge bei Schenkungen sind relativ hoch; zum Beispiel gilt unter Verheirateten ein Freibetrag von 500.000 Euro, von Eltern an Kinder 400.000 Euro, von Kindern an Eltern 20.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für zehn Jahre, du kannst also eine höhere Schenkung aufteilen und alle zehn Jahre einen Teil in Höhe des Freibetrags steuerfrei verschenken. Der Betrag, der den Freibetrag überschreitet, muss versteuert werden. 

    Und was passiert mit Immobilien? Wenn ihr die Immobilie während der Ehe gemeinsam erworben habt und beide im Grundbuch steht, gehört das Haus euch gemeinsam. Möglich ist dann zum Beispiel, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zu teilen, die andere Person auszuzahlen und den Eigentumsanteil zu übertragen oder Haus oder Wohnung zu vermieten und die Mieteinnahmen zu teilen. Ist nur eine Person eingetragen, ändert der Zugewinnausgleich nichts am Eigentumsverhältnis – die Wertsteigerungen können aber berücksichtigt werden. 

    Wenn du deinem Noch-Partner oder deiner Noch-Partnerin im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung die Immobilie schenken willst, ist die Übertragung zwar grunderwerbssteuerfrei, unterliegt aber dem Schenkungssteuergesetz. 

    Klingt alles kompliziert? Die Sparda BW steht dir mit individueller Vermögensberatung und Finanzplanung mit Weitblick zur Seite. Denn gerade für Frauen ist die Altersvorsorge nach einer Trennung wichtiger denn je – damit du später nicht in die Altersarmut rutschst. Gender Pay Gap, Gender Pension Gap und weitere Lücken, die dir als Frau drohen, kannst du schließen – wenn du dich rechtzeitig um dich und deine Finanzen kümmerst.