
Pflichtinformationen
Pflichtinformationen der Sparda Bank Baden Württemberg
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2)
> Informationen für die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission Abschnitt 2 Artikel 30 Abs. 3
Weitere Informationen zur Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 finden Sie auch hier:
> https://www.sopra-financial-technology.com/psd2
> https://www.sparda.de/online-sicherheit-psd2/
Impressum
> Anbieterkennzeichnung nach § 5 Telemediengesetz
Einlagensicherung
> Informationen zur Einlagensicherung und zum Institutsschutz
Zahlungskontengesetz (ZKG)
> Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz
EU-Preisverordnung (PreisVO)
Informationsmöglichkeiten zu Fremdwährungsumrechnungen bei Kartenzahlungen in Europa
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung
> Erläuterungen zur Änderung der Informationen nach OffenlegungsVO
Wertpapiere
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen