Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung berücksichtigen und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren? Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. einen Investmentfonds – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Investmentfonds in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt. Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Investmentfonds in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung. Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Produktanbietern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern die von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellter Informationen/Kennzeichen in der Hausmeinung. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach deinen Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Berücksichtigung in der Anlageberatung
Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir dich, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für dich bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern du die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünscht, hast du zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange du wesentliche negative Auswirkungen ausschließen möchtest:
Treibhausgas-Emissionen,
Biodiversität,
Wasser,
Abfall,
soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Deine Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir dir kein Finanzprodukt empfehlen können, das neben weiteren Angaben (wie u. a. deiner Risikobereitschaft, deinem Anlagehorizont und deinen finanziellen Verhältnissen) auch den von dir angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, hast du die Möglichkeit, deine Angabe anzupassen.
Alternativ können wir dir dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von dir ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von dir vorgenommenen Anpassung deiner Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt leistet.
Sofern du angibst, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir deine Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI)) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich deine übrigen Kundenangaben.
Unabhängig von deinen Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversum beispielsweise eines Investmentfonds nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard findest du im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
Tabakproduktion >5%
Kohle >30%2
Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
Schutz der internationalen Menschenrechte
Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
Beseitigung von Zwangsarbeit
Abschaffung der Kinderarbeit
Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
Förderung größeren Umweltbewusstseins
Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie:
betroffener Abschnitt | Erläuterung | |
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30.12.2022 | 30.12.2022neue Veröffentlichung | 30.12.2022Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung. |
10.03.2021 | 10.03.2021Erstveröffentlichung | 10.03.2021„Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III. |