Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll und wann nicht?
20.11.24
13 min
Ein gemeinschaftliches Konto für gemeinsame Ausgaben? Das geht. Und ist sinnvoll – manchmal. Wir klären darüber auf, was für ein Gemeinschaftskonto spricht und was dagegen.

Das Wichtigste im Überblick:
Das Gemeinschaftskonto hat Vorteile – wenn es sinnvoll genutzt und ergänzt wird.
Ein solches Gemeinschaftskonto eignet sich vor allem für Paare oder Wohngemeinschaften.
Für alle Beteiligten gelten die gleichen Rechte und Pflichten.
Risiko: Überziehung, Pfändung, Trennung, Tod
Wichtig: ein zusätzliches eigenes Konto für die finanzielle Unabhängigkeit – vor allem für Frauen
Das kann ein Gemeinschaftskonto (Spoiler: weniger Streit, mehr Überblick)
Ein Gemeinschaftskonto ist eine besondere Form des Girokontos: Du führst das Konto gemeinsam mit einer anderen Person – und ihr habt beide gleichberechtigt Zugriff. Ideal ist dieses Modell des Partnerkontos vor allem für Paare, klar. Aber auch Wohngemeinschaften profitieren von einem gemeinsamen Haushaltskonto. Eben alle, die sich Kosten für Miete, Einkäufe, Internet & Co. oder auch Einnahmen teilen wollen. Das geht gut und einfach mit einem Konto, bei dem alle Beteiligten Ein- und Ausgänge transparent nachvollziehen und über das Geld auf dem Konto verfügen können. Aber was passiert, wenn etwas passiert? Wir klären auf über die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos.

Gemeinsame Kosten sind geteilte Kosten – Vorteile vom Gemeinschaftskonto
Beide Kontomitinhaber bzw. -inhaberinnen behalten die gemeinsamen Ausgaben im Blick. Diskutieren, wer wann wie viel wofür bezahlt? Hat sich erledigt. Geld hin und her überweisen, um Kosten aufzuteilen? Nicht nötig. Ihr braucht keine Tabellen oder Notizzettel und könnt Bankgeschäfte wie Überweisungen direkt tätigen.
Oft wird es auch Paarkonto oder Partnerkonto genannt, dabei hat das Gemeinschaftskonto nicht nur für Partnerinnen und Partner echte Pluspunkte. Wer zusammenwohnt oder ein Projekt startet, bei dem Geldein- bzw. -ausgänge gemeinsam verwaltet werden sollen, ist mit diesem Kontomodell bestens beraten. Beide Beteiligten können auf das Guthaben zugreifen und sehen jederzeit, was Sache ist.
Bitte einmal Gemeinschaftskonto: Wie funktioniert das?
Weil alle Beteiligten beim Gemeinschaftskonto gleichberechtigt sind, müsst ihr auch beide eure Daten angeben. Außerdem gibt es gemeinsame Konten in unterschiedlichen Varianten: als Oder-Konto und als Und-Konto. Oder, und, was, wie? Ganz einfach.
Beim Oder-Konto könnt ihr beide unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen, Überweisungen tätigen oder euch Geld ausbezahlen lassen – ganz ohne Einwilligung oder Bestätigung der anderen Person. Also: Person A oder Person B.
Das Und-Konto setzt gemeinsame Bankgeschäfte voraus. Sprich: die Einwilligung von Person A und B. Das ist vor allem für Vereine oder beispielsweise Erbengemeinschaften gut, um Missbrauch und Diskussionen vorzubeugen. Für Paare oder WGs wird das im Alltag eher unpraktisch.
Bei der Sparda BW könnt ihr mit einem gemeinsamen Wohnsitz euer SpardaGiro als Gemeinschaftskonto bequem online eröffnen. Verschiedene Adressen? Auch das geht, vereinbart dafür einfach einen Termin.

Gemeinsam kann auch gemein sein – Nachteile beim Gemeinschaftskonto
All in? Überlege gut, ob und mit wem du ein Gemeinschaftskonto eröffnest. Denn bei allen Vorteilen – es gibt auch Risiken. Zum Beispiel, wenn das Konto überzogen wird; da haftet ihr gemeinsam. Auch wenn es gar nicht dein Verschulden war und nur dein Kontopartner oder deine Kontopartnerin über die Stränge geschlagen hat. Eröffne ein Gemeinschaftskonto besser nur mit Personen, denen du vertraust. Und nutze für deinen Gehaltseingang und persönliche Dinge ein zusätzliches Einzelkonto, auf das nur du selbst Zugriff hast.
Pfändung droht? Das solltest du tun
Kommt es zur Pfändung, ist das Geld auf dem Gemeinschaftskonto betroffen. Auch wenn du selbst die Pfändung nicht verursacht hast. Überweise deshalb deinen Anteil am Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto sofort auf dein persönliches Einzelkonto, sobald es erste Anzeichen für eine Pfändung gibt.
Achtung bei großen Summen
Vorsicht, wenn eine von beiden Personen einmalig oder regelmäßig (zum Beispiel durch ein deutlich höheres Gehalt) eine größere Summe auf das Konto einzahlt. Das Finanzamt könnte das als Schenkung verstehen und Steuern dafür verlangen. In diesem Fall also besser ein Einzelkonto für den Eingang nutzen und zu (nahezu) gleichen Teilen auf das Gemeinschaftskonto überweisen.
Apropos Steuern: In Sachen Einkommenssteuer ist das gemeinsame Konto ebenfalls relevant. Was als Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto liegt, gehört dir und deinem Kontopartner bzw. deiner Kontopartnerin zur Hälfte; die Zinsen des Gemeinschaftskontos müssen beide Beteiligten zu gleichen Teilen in ihrer Steuererklärung angeben.

Romantisch vs. realistisch: Warum Frauen nicht nur ein Gemeinschaftskonto haben sollten
Für Paare ist das gemeinsame Konto praktisch, keine Frage. Aber Achtung: Frauen verlassen sich immer noch viel zu oft auf den Partner, wenn’s um die Finanzen geht. Gerade dann, wenn du keinen regelmäßigen Gehaltseingang hast, weil du dich zu Hause um die unbezahlte Care-Arbeit kümmerst. Die Zahl der Frauen in Deutschland ohne eigenes Konto steigt sogar! Dabei ist das Partnerkonto keine Garantie für finanzielle Sicherheit. Und erst recht nicht für eine funktionierende Partnerschaft.
Stopp! Zeit zu handeln. Ein Gemeinschaftskonto ersetzt kein Einzelkonto; letzteres ist der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit für dich als Frau. Ja, auch wenn kein festes Gehalt eingeht, sondern eher unregelmäßige Summen oder Haushaltsgeld.
Übrigens: Achte beim gemeinsamen Konto unbedingt darauf, dass es auch wirklich ein Gemeinschaftskonto ist und gleichberechtigt auf euch beide läuft. Denn häufig eröffnen Männer ein Konto nur auf ihren Namen und geben ihrer Ehepartnerin eine Vollmacht – die schnell widerrufen ist. Klingt nicht sehr romantisch, dafür realistisch. Denn ohne Vollmacht stehst du als Frau ohne Geld da.
Einzelkonto zusätzlich: für alle Lebenslagen (auch die unerwarteten)
Das Einzelkonto auf den eigenen Namen ist also ein Muss. Noch besser: wenn du zusätzlich zum gemeinsamen Konto auf das 3-Konten-Modell setzt. Und am besten ist es, wenn du eigene Rücklagen bildest, um im Fall des Falles für dich selbst und gegebenenfalls deine Kinder sorgen zu können. Aber: Für den Sparplan oder das Tagesgeldkonto, für Fonds und ETFs ist ein eigenes Girokonto Voraussetzung.
Warum sind eigene Rücklagen so wichtig? Weil finanzielle Unabhängigkeit nicht nur den Ersatz der kaputten Waschmaschine ermöglicht, sondern dir Handlungsspielraum gibt. Vielleicht ja für den Neustart in einem anderen Job oder ohne Partner oder Partnerin. Denn das Leben läuft viel zu oft anders als geplant.
Traurige Risiken: Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Tod?
Stirbt ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin, tritt der rechtmäßige Erbe oder die Erbin an die Stelle der verstorbenen Person. Damit übernimmt er oder sie alle Rechte und Pflichten, hat Anspruch auf die Hälfte des Geldes und muss für eventuelle Ausstände aufkommen.
Um bei einer Trennung das Gemeinschaftskonto aufzulösen, ist das Einverständnis beider Beteiligten per Unterschrift nötig. Denke dann unbedingt daran, Daueraufträge zu löschen bzw. auf eine neue Kontoverbindung umzustellen.

Gemeinschaftskonto vs. Einzelkonto – flottes Fazit
Für alle, die zusammenleben und sich gemeinsame Kosten teilen wollen, ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll – wenn die Risiken gering sind und bleiben. Behalte im Blick, ob sich die Lebenssituation von deinem Kontopartner oder deiner Kontopartnerin ändert, und reagiere rechtzeitig. Übrigens muss es gar nicht „entweder oder“ sein: Ein Einzelkonto ergibt auch zusätzlich zum Gemeinschaftskonto durchaus Sinn, zum Beispiel für deinen Gehaltseingang und zum Zahlen persönlicher Rechnungen.