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Bargeldeinzahlung

Wichtiger Hinweis zu Bareinzahlungen über 10.000 EUR

Bei Einzahlung von mehr als 10.000,- EUR auf Ihr Konto müssen Sie künftig die Herkunft des Geldes belegen.

Ab dem 8. August 2021 müssen sich Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 EUR durch Vorlage eines aussagekräftigen Belegs die Herkunft des Vermögens in Höhe des Einzahlungsbetrages nachweisen lassen. Daher müssen wir Sie künftig bitten, bei Einzahlungen von mehr als 10.000 EUR, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes in der Filiale vorzulegen.

Geeignete Belege können folgende Nachweise sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen in unseren Filialen oder telefonisch unter 0711 2006 3801 zur Verfügung.

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