
Fördermittel vom Staat
Es gibt viele gute Gründe für die Modernisierung deiner Immobilie. Du möchtest energieeffizient sanieren, altersgerecht umbauen oder einfach nur schöner Wohnen? Der Staat unterstützt dich dabei mit Fördermitteln und Zuschüssen.
Fördermittel
Modernisierung

Wohnimmobilien
KfW- und L-Bank-Kredit-Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die L-Bank vergeben zinsgünstige Förderkredite für deine Pläne.
Unsere Berater unterstützen dich bei allen Formalitäten für die von uns angebotenen Programme.
Öffentliche Wohnbau-Förderung
Das Bundesland Baden-Württemberg und die Gemeinden fördern einkommensschwächere und kinderreiche Familien mit Zuschüssen oder zinsreduzierten Darlehen. Du kannst diese Mittel direkt bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wichtig: Gefördert wird in der Regel nur dann, wenn die Antragstellung vor dem ersten Spatenstich erfolgt ist.

Jetzt Wohnriester sichern!
Das Eigenheim ist die beliebteste Form der Altersvorsorge - das hat viele Gründe:
Die eigenen vier Wände sind sofort nutzbar.
Mietfreies Wohnen im Alter ist wie bares Geld und senkt die Lebenshaltungskosten um bis zu 30 %.
Die selbst genutzte Immobilie ist inflationssicher und wertbeständig.
Staatliche Zulagen machen das Projekt "Eigene vier Wände" jetzt noch schmackhafter. Riestere jetzt auf moderne Art. Und lass die Förderung direkt in dein Eigenheim fließen.
Direkte Förderung über die Wohnungsbauprämie
Lass dir deine Bausparleistung fördern – über die Wohnungsbauprämie für deinen Bausparvertrag. Sie beträgt 10 %* für jährliche Einzahlungen bis maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete.
Wohnungsbauprämie
Ledig | Verheiratet | |
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Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr700 Euro | Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr1.400 Euro |
Höhe der Prämie | Höhe der Prämie10 % | Höhe der Prämie10 % |
Maximale Prämie | Maximale Prämie70 Euro | Maximale Prämie140 Euro |
Einkommensgrenze | Einkommensgrenze35.000 Euro | Einkommensgrenze70.000 Euro* |
* Bei Verheirateten gilt das beidseitige addierte Gesamtbruttoeinkommen