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Die ordentliche Vertreterversammlung der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG findet als Präsenzsitzung am Dienstag 20.06.2023 in der Liederhalle in Stuttgart statt.
Teilnehmer der Vertreterversammlung sind die gewählten Vertreter.
Begrüßung
1. Bericht des Vorstandes
2. Berichte
a) des Aufsichtsrates
b) des Prüfungsausschusses
3. Bericht über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 53 GenG in Verbindung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 gemäß § 340 k HGB und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu
4. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes des Verbandes der Sparda-Banken e.V.
5. Einzahlung auf Geschäftsanteile
6. Beschlussfassung über
a) Festlegung des Jahresabschlusses 2022
b) Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2022
c) Entlastung des Vorstandes
d) Entlastung des Aufsichtsrates
7. Änderung der Satzung Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in nachstehenden Regelungen:
§ Nr. | Beschreibung |
---|---|
§ 16 (2) g) | Anpassung an die Praxis ohne inhaltliche Auswirkungen |
§ 19 (3) | Anpassung für künftige Umstände virtuelle und hybride Sitzungen |
§ 23 (1) f) | Anpassung durch Änderung in § 43b GenG Anpassung aufgrund geänderter Nummerierung § 36c |
§ 23 (2) | Ermöglichung gemeinsamer virtueller und hybrider Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat |
§ 23 (4) | Redaktionelle Änderung |
§ 25 (3) | Ermöglichung virtueller und hybrider Sitzungen des Aufsichtsrats |
§ 27 (3) | Redaktionelle Änderung |
§ 28 (3) | Anpassung an § 46 I GenG neu |
§ 33 (1) | Ermöglichung elektronischer Abstimmungen und Wahlen auch bei Präsenzversammlungen |
§ 35 (2) | Erfordernis auf § 47 GenG neu |
§ 35 (5) | Anpassung in Verbindung zu § 36b der Satzung |
§ 36a | Anpassung an § 43b GenG entsprechend des Aufbaus der neuen gesetzlichen Regelung; Berücksichtigung der drei neuen Versammlungsarten neben der Präsenzversammlung |
§ 36a (1) | Anpassung an § 43b GenG entsprechend des Aufbaus der neuen gesetzlichen Regelung; Berücksichtigung der drei neuen Versammlungsarten neben der Präsenzversammlung |
§ 36a (2) | Anpassung an § 43b GenG entsprechend des Aufbaus der neuen gesetzlichen Regelung; Berücksichtigung der drei neuen Versammlungsarten neben der Präsenzversammlung |
§ 36a (3) | Anpassung an § 43b GenG entsprechend des Aufbaus der neuen gesetzlichen Regelung; Berücksichtigung der drei neuen Versammlungsarten neben der Präsenzversammlung |
§ 36a (4) | Anpassung an § 43b GenG entsprechend des Aufbaus der neuen gesetzlichen Regelung; Berücksichtigung der drei neuen Versammlungsarten neben der Präsenzversammlung |
§ 36c | Aufgrund Änderung des GenG bei einer Präsenzversammlung Aufsichtsratsmitglieder elektronisch hinzuzuschalten |
§ 40 | Streichung der obsolet gewordenen Übergangsregelung |
Martin Hettich, Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank Baden-Württemberg, bei der Vertreterversammlung 2022.
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