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Schenkung, Freibeträge und Co.: So gibst du Vermögen richtig weiter

Wer seine Liebsten schon zu Lebzeiten finanziell unterstützen will, kann Vermögen legal und steuerfrei übertragen. Wichtig ist nur, dass du die aktuellen Freibeträge, Fristen und Steuerklassen kennst und typische Fallen von vornherein umgehst. Wir zeigen dir, wo sie lauern und was du tun kannst.

15.07.26

15 min
Drei Generationen von Frauen – eine ältere Dame, ein junges Mädchen und eine erwachsene Frau – liegen lächelnd im Gras und genießen einen sonnigen Tag.

Warum sich frühes Schenken zu Lebzeiten lohnt

Entspannt schenken statt später streiten: Wenn du Vermögen frühzeitig weitergibst, kannst du Kinder oder Enkelinnen und Enkel genau dann unterstützen, wenn sie das Geld wirklich brauchen, etwa für die erste eigene Wohnung, das Studium oder als Startkapital. Ganz nebenbei beugst du möglichen Erbstreitigkeiten vor, die schon zu viele Familien auseinandergebracht haben.

Mit dem richtigen Timing und einer klugen Gestaltung lässt sich die Schenkungssteuer oft weitgehend reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Das funktioniert ohne wackelige Tricks mit Bargeld, nach klaren Spielregeln und ganz legal.

Schenkung vs. Erbschaft: Das ist der wichtigste Unterschied

Vielleicht fragst du dich, warum du nicht einfach alles vererben sollst. Steuerlich gesehen gibt es auf den ersten Blick viele Gemeinsamkeiten: Bei der Schenkungssteuer gelten exakt dieselben Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Zeitpunkt der Besteuerung. Und genau das eröffnet dir einen enormen Planungsspielraum.

  • Der große Vorteil der Schenkung: Du kannst deine persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in voller Höhe ausschöpfen.

  • Der Nachteil beim Erben: Im Erbfall kann der Freibetrag logischerweise nur ein einziges Mal genutzt werden. Wer also früh anfängt, kann über die Jahre ein Vielfaches der Freibeträge steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

Gut zu wissen: Die genauen rechtlichen Details zu Freibeträgen & Co. sind bundesweit einheitlich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Ein lächelndes Paar sitzt eng beieinander und hält Tassen in den Händen, während der eine dem anderen in einer gemütlichen Innenkulisse einen sanften Kuss auf die Stirn gibt.

Was genau ist eine Schenkung?

Einfach gesagt: Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Vermögensübertragung. Du gibst also Geld, Wertpapiere, eine Immobilie oder Unternehmensanteile an jemanden weiter, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen.

Wichtig zur Abgrenzung: Das übliche Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenk in einem angemessenen Rahmen fällt unter die sogenannten Gelegenheitsgeschenke. Die üblichen Gelegenheitsgeschenke gelten in der Regel nicht als steuerpflichtige Schenkung. Erst wenn es um größere Werte geht, musst du die Freibeträge im Blick haben.

Was ist besser: Schenkung oder Überschreibung?

Eine der Fragen, die wir am häufigsten gestellt bekommen: „Was ist besser, eine Schenkung oder eine Überschreibung?“ Die kurze Antwort: ist im Prinzip beides das Gleiche. Im Alltag wird bei Immobilien oft von einer „Überschreibung“ gesprochen; rechtlich handelt es sich häufig um eine Schenkung oder eine sogenannte teilentgeltliche Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Es gibt also kein Besser oder Schlechter, nur den rechtlich sauberen Weg der Schenkung.

Schenkungssteuer und Freibeträge: Wie viel ist steuerfrei?

Jede beschenkte Person hat einen eigenen persönlichen Freibetrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt maßgeblich vom Verhältnis zur schenkenden Person ab. Die Faustregel: Je enger ihr verwandt seid, desto höher ist der Freibetrag und desto günstiger die Steuerklasse. Du dachtest, du kannst dein Geld steuerfrei verschenken? Nein, aber keine Sorge: Besteuert wird am Ende immer nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt. Es handelt sich also nicht um eine „Alles oder nichts“-Grenze.

Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

In dieser Übersicht haben wir zusammengestellt, wer wie viel steuerfrei erhalten darf und in welche Steuerklasse die Person bei einer Schenkung eingeordnet wird:

Verwandtschaftsgrad (aus Sicht der schenkenden Person)Freibetrag alle 10 JahreSteuerklasse
Ehepartnerinnen und -partner & eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner
500.000 Euro
I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
400.000 Euro
I
Enkelkinder
200.000 Euro
I
Eltern & Großeltern (Schenkung vom Kind/Enkel)
20.000 Euro
II
Geschwister, Nichten, Neffen
20.000 Euro
II
Schwiegerkinder, Schwiegereltern
20.000 Euro
II
Unverheiratete Lebensgefährtinnen und -gefährten, Freundinnen und Freunde, alle anderen
20.000 Euro
III

Tabelle 1, Verwandtschaftsgrad aus Sicht der schenkenden Person, Freibetrag alle 10 Jahre, Steuerklasse

Steuerklassen und Steuersätze im Überblick

Wenn du mehr schenkst, als der Freibetrag zulässt, wird Schenkungssteuer fällig. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse und dem Betrag über dem Freibetrag (= steuerpflichtiger Erwerb).

Nicht verwechseln: Diese Steuerklassen (I bis III) gelten speziell für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie sind unabhängig von den Lohnsteuerklassen auf deiner Gehaltsabrechnung und haben mit diesen nichts zu tun. In welche Steuerklasse du fällst, siehst du in der Tabelle unten.

Die gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Referenzen findest du im ErbStG sowie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (über Freibetrag)Steuersatz Klasse ISteuersatz Klasse IISteuersatz Klasse III
bis 75.000 Euro
7 %
15 %
30 %
bis 300.000 Euro
11 %
20 %
30 %
bis 600.000 Euro
15 %
25 %
30 %
bis 6.000.000 Euro
19 %
30 %
30 %
bis 13.000.000 Euro
23 %
35 %
50 %
bis 26.000.000 Euro
27 %
40 %
50 %
über 26.000.000 Euro
30 %
43 %
50 %
Zwei Männer, ein älterer und ein jüngerer, lächeln und umarmen sich in einem sonnendurchfluteten Park und genießen gemeinsam einen fröhlichen Moment.

Die Zehnjahresfrist: Freibeträge clever mehrfach nutzen

Die wichtigste Regel bei der Schenkungssteuer lautet: Alle Schenkungen an dieselbe Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Ist dieses Jahrzehnt vorbei, beginnt der Zeitraum von vorn, der Freibetrag steht dann wieder komplett zur Verfügung. Wenn du also größere Beträge weitergeben willst, kannst du das Vermögen einfach stückeln.

Ein Rechenbeispiel:

Willst du deinem Kind 800.000 Euro steuerfrei zukommen lassen, kannst du heute 400.000 Euro schenken. In zehn Jahren und einem Tag schenkst du die restlichen 400.000 Euro. Auf diese Weise bleibt das gesamte Vermögen steuerfrei.

Beispiele für Geldschenkungen im Zeitablauf

Diese Tabelle zeigt dir vereinfacht, wie du Freibeträge für verschiedene Personen über Jahrzehnte ausschöpfen kannst. Entscheidend ist immer, dass zwischen den Schenkungen an dieselbe Person mindestens zehn Jahre liegen.

Beschenkte Person1. Schenkung (heute)2. Schenkung in 10 JahrenSumme steuerfrei
Ein Kind
400.000 Euro
400.000 Euro
800.000 Euro
Ein Enkelkind
200.000 Euro
200.000 Euro
400.000 Euro
Freundin, Freund/nicht verwandt
20.000 Euro
20.000 Euro
40.000 Euro

Tipp für Paare:

Die Freibeträge gelten immer pro schenkender Person. Mutter und Vater können ihrem Kind also jeweils 400.000 Euro zum selben Zeitpunkt steuerfrei schenken, zusammen somit 800.000 Euro alle zehn Jahre.

Ein älterer Mann und eine junge Frau sitzen lächelnd mit Tassen in der Hand auf einer Steinstufe vor einem modernen Haus, das von üppigem Grün umgeben ist.

Immobilien und andere große Vermögenswerte schenken: Das musst du wissen

Haus oder Wohnung an die Kinder übertragen? Gerade hier ist die frühzeitige Planung das A und O, denn Immobilienwerte liegen schnell deutlich über den persönlichen Freibeträgen von 400.000 Euro pro Kind. Auch hier ist die Zehnjahresfrist deine beste Freundin: Du kannst eine Immobilie beispielsweise in Etappen übertragen: zuerst 50 Prozent, nach zehn Jahren die restlichen 50 Prozent.

Wie wird eine Immobilie bei einer Schenkung bewertet?

Das Finanzamt berechnet nicht den „gefühlten Marktwert“, sondern ermittelt den steuerlich maßgeblichen Verkehrswert nach gesetzlich festgelegten Verfahren (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragsverfahren). Wenn du unsicher bist, kann ein unabhängiges Gutachten helfen, den Wert vom Finanzamt prüfen oder korrigieren zu lassen.

Nießbrauch und Wohnrecht: Eigentum übertragen, Nutzung behalten

Nieß… was? Der Nießbrauch ist die häufigste Lösung bei der Schenkung einer Immobilie. Er wird oft als lebenslanges Wohnrecht beschrieben, geht aber über ein einfaches Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht dir lediglich erlaubt, in einer Immobilie zu wohnen, berechtigt dich der Nießbrauch darüber hinaus, die Immobilie zu vermieten und die Einnahmen zu behalten.

Wie funktioniert das? Du überträgst das Eigentum am Haus sofort auf dein Kind, behältst aber das abgesicherte Recht, lebenslang darin wohnen zu bleiben oder Mieteinnahmen daraus zu kassieren.

Der Steuervorteil: Der Wert dieses Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Wert der Schenkung extrem, was oft dafür sorgt, dass auch teure Immobilien plötzlich unter der Freibetragsgrenze landen. Wichtig zu wissen: Kommt die schenkende Person in Pflege und kann die Kosten nicht bezahlen, kann das Sozialamt auf die Einnahmen aus den Erträgen dieser Rechte zugreifen.

Gestaltungsspielräume nutzen: So schenkst du smart

Ein Blick auf die häufigsten Fragen in der Onlinesuche zeigt: Viele wollen wissen, wie sich die Schenkungssteuer legal umgehen lässt. Steuerhinterziehung ist selbstverständlich keine Option. Aber es gibt legale Methoden, um die Steuerlast bei einer Schenkung zumindest zu minimieren.

Kettenschenkung: Wann sie funktioniert und wo die Grenzen sind

Eine bekannte Methode ist die sogenannte Kettenschenkung. Ein Beispiel: Eine Mutter will ihrem Kind 800.000 Euro schenken. Da der Freibetrag bei 400.000 Euro liegt, würden für die restliche Summe Steuern anfallen. Schenkt die Mutter jedoch 400.000 Euro an das Kind und 400.000 Euro an ihren Ehemann (Freibetrag hier: 500.000 Euro, siehe Tabelle oben), bleibt alles steuerfrei. Gibt der Ehemann dieses Geld später an das gemeinsame Kind weiter, greift ein neuer Freibetrag von 400.000 Euro – weil die Berechnung immer von der schenkenden Person ausgeht.

Die Grenze: Das Finanzamt schaut hier genau hin. Es darf keine vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe bestehen, und es sollte eine angemessene „Schamfrist“ zwischen den Schenkungen liegen, sonst wird es als unzulässiger Gestaltungsmissbrauch gewertet. Expertinnen und Experten raten, einen Zeitraum von einem bis zwei Jahren zwischen den beiden Übertragungen verstreichen zu lassen. So demonstriert ihr dem Finanzamt, dass die Zwischenperson frei über das Geschenk entscheiden konnte.

Braut und Bräutigam feiern ausgelassen im Freien, sitzen auf einem Auto, umgeben von Bäumen und Sonnenlicht.

Heirat und Adoption: steuerliche Auswirkungen

Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner profitieren von einem hohen Freibetrag von 500.000 Euro (Steuerklasse I). Für unverheiratete Paare gilt nur der niedrige Freibetrag von 20.000 Euro (Steuerklasse III). Eine Heirat kann die steuerliche Situation also drastisch verbessern. Gleiches gilt für die Adoption: Adoptivkinder sind steuerlich leiblichen Kindern gleichgestellt (400.000 Euro).

Die Grenze: Beides sollte nie aus rein steuerlichen Gründen erfolgen, denn Gerichte können rein steuerlich motivierte Erwachsenenadoptionen ohne echte familiäre Bindung ablehnen.

Warum „Tricks“ mit Bargeld keine gute Idee sind

Die Idee, beim Finanzamt durch viele kleine Bargeldschenkungen unter dem Radar zu bleiben, ist gefährlich – und du wärst nicht die erste Person mit dieser Idee. Großes Aber: Banken sind gesetzlich verpflichtet, auffällige Bargeldbewegungen zu prüfen und bei Verdacht zu melden. Das Finanzamt kann jederzeit Herkunftsnachweise verlangen. Bewusst verschwiegene Schenkungen sind Steuerhinterziehung und ziehen empfindliche Strafen nach sich.

Ist jede Schenkung meldepflichtig? Pflichten und Risiken

Diese Frage treibt viele um, denn die Angst vor Fehlern ist groß. Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich besteht eine Meldepflicht. Auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.

Ab wann muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Du musst eine Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen, nachdem du davon erfahren hast (Paragraf 30 ErbStG). Diese Pflicht gilt sowohl für die schenkende als auch für die beschenkte Person. In der Praxis reicht es, wenn eine von beiden ein formloses Schreiben aufsetzt (Namen, Steuer-IDs, Wert der Schenkung, Verwandtschaftsverhältnis).

Das Finanzamt prüft dann, ob überhaupt Steuern anfallen. Im Zweifel gilt immer: lieber angeben. So schaffst du Rechtssicherheit. Ausnahme: Bei notariell beurkundeten Schenkungen (wie bei Immobilien) übernimmt oft der Notar oder die Notarin die Meldung.

Wie viel Geld darf ich als Schenkung überweisen?

Es gibt kein gesetzliches Limit dafür, wie viel Geld du auf einmal überweisen darfst. Die Bank führt die Überweisung aus. Allerdings gelten die Freibeträge auch hier. Überweist du 50.000 Euro an einen Freund oder eine Freundin (Freibetrag 20.000 Euro), musst du das dem Finanzamt melden und den übersteigenden Betrag versteuern. Zudem greifen bei hohen Summen ab 10.000 Euro oft die Prüfmechanismen der Banken nach dem Geldwäschegesetz.

Zwei Männer sitzen an einem Tisch; der eine, der im Fokus steht, trägt eine Brille und ein blaues Hemd und hört dem anderen, der ein Papierdokument in der Hand hält, aufmerksam zu.

So unterstützt dich die Sparda BW bei der Vermögensplanung

Das Thema Schenkungen, Freibeträge und vorweggenommene Erbfolge ist komplex – besonders, wenn es um Immobilien, Betriebsvermögen oder die Absicherung im Alter geht. Ein kleiner Fehler in der Planung kann schnell teuer werden.

Lass uns gemeinsam auf deine individuelle Situation schauen. Wir unterstützen dich dabei, dein Vermögen klug, rechtssicher und familiengerecht an die nächste Generation weiterzugeben.

FAQ: Häufige Fragen zur Schenkung