Oh Schreck, das Portemonnaie ist weg – und nun?
15.08.24
6 min
Geldbeutel weg: die schnelle Checkliste, was du jetzt tun solltest

In unserem Geldbeutel tragen wir viele wichtige Dinge mit uns herum: Bankkarten, Personalausweis, Führerschein, Krankenversicherungskarte und, und, und. Der Verlust der Geldbörse ist keine Lappalie.
Doch was ist zu tun, wenn das Portemonnaie weg ist? Vor allem: keine Panik. Prüfen Sie genau, ob Ihr Geldbeutel tatsächlich verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Nicht hinter den Autositz gerutscht? Nicht in der Tasche versteckt? Wenn Ihr Portemonnaie wirklich weg ist, sind jetzt diese Schritte wichtig, um dem Missbrauch Ihrer Dokumente vorzubeugen. Übrigens: Ob Diebstahl oder verloren, die Vorgehensweise ist auf beide Fälle anwendbar.
Unsere Checkliste
Schritt 1
Begebe dich sich auf die Suche. Wo hattest du deine Geldbörse zuletzt noch? Vielleicht liegt sie noch im Büro? Kannst du schnell einen Kollegen ansprechen? Hast du dein Portemonnaie im Zug liegen lassen? An der Hotline kannst du nachfragen. Warst du in einem Café und hast es versehentlich liegen lassen? Frag persönlich nach. Gehen den Weg, den du gegangen bist, nochmal ab.
Unser Tipp: Suche bitte nicht zu lange. Solltest du dein Geldbeutel tatsächlich gestohlen worden sein, dann ist jede Minute wichtig, um die Diebe am Missbrauch der Karten und Dokumente zu hindern.
Schritt 2
Sperre deine Bankkarte. Ist die Börse weg, solltest du den Verlust sofort melden und zudem so schnell wie möglich die BankCard (Debitkarte) sperren lassen. Halte hierzu bitte deine IBAN bereit.
Das kannst du telefonisch über die 24-h-Sperrhotline des zentralen Sperrannahmedienstes veranlassen: Im Inland 116 116, aus dem Ausland 0049 116 116.
Als Kunde der Sparda-Bank BW direkt unter 0711 2006-3801 bzw. aus dem Ausland 0049 711 2006-3801. Als Sparda-Kunde oder -Kundin kannst du deine Karte auch in TEO unter „Sicherheit und Service > Kartenverwaltung“ sperren lassen. Die meisten Banken bieten ebenfalls die Kartensperrung im Online-Banking an.
Alle Nummern und Infos zur Sperrung findest du hier auf einen Blick.
Schritt 3
Sperre deine Kreditkarten. Ebenfalls sofort Kreditkarte wie Sparda Mastercard, Sparda Mastercard Platinum und Sparda Debit Mastercard sperren lassen. Telefonisch im Inland 069 6657-1993, aus dem Ausland 1 0049 69 6657-1993. Für die Kartensperrungen musst du deine Kreditkartennummern nennen.
Die meisten Kreditkartenausgeber haben eigene Hotlines für die Kartensperrung. Für manche Anbieter funktioniert auch die zentrale Sperrhotline.
Unser Tipp: Speichere alle Telefonnummern in deinem Handy ab. Im Fall der Fälle musst du nicht zeit- und nervenaufreibend danach suchen.
Schritt 4
Melde den Verlust des Geldbeutels der Polizei. Dort wird eine Liste der verlorenen Dokumente angelegt, die für den Ersatz von Führerschein und Personalausweis gute Dienste leistet. Zudem haften Banken nur für entstandene Schäden, wenn der Verlust des Portemonnaies frühzeitig gemeldet wurde.
Schritt 5
Den Verlust deines Personalausweises beim Bürgeramt melden. Damit verhinderst du Missbrauch und Identitätsdiebstahl. Solltest du die Online-Ausweisfunktion nutzen, sperre diese ebenfalls umgehend.
Schritt 6
Melde den Verlust der Krankenkassenkarte bei deiner Krankenkasse.
Schritt 7
Den verlorenen Führerschein, ggf. Fahrzeugschein bei der Führerschein- bzw. zuständigen Zulassungsstelle melden.
Schritt 8
Zeige den Verlust weiterer (Mitglieds)karten beim jeweiligen Aussteller an. Z. B. Betriebsausweis bei deinem Arbeitgeber, ÖPNV-Karte bei der Verkehrsgesellschaft, Kundenkarten, Fitnessstudio, Optiker, Bibliothek o. Ä.
Unser Tipp: Erstelle eine Liste aller Karten und Dokumente, die du im Geldbeutel mit dir führst, damit du im erneuten Falle weißt, wo du dich überall melden musst.
Schritt 9
Lasse dir den Organspendeausweis erneut ausstellen. Du bekommst einen neuen Organspendeausweis über die Krankenkasse, in der Apotheke oder direkt beim Bundesgesundheitsministerium.
Schritt 10
Frage im nächstgelegenen Fundbüro nach. Bzw. dort, wo das Portemonnaie vermutlich verloren wurde. ÖPNV, Bahn und Flughäfen haben eigene Fundbüros. Erkundige dich ruhig mehrfach, ob der verlorener Geldbeutel von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde. Das geschieht ja nicht unbedingt taggleich.
Übrigens: Wurde deine Geldbörse gefunden, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch ab Fundsachen mit einem Wert von über zehn Euro einen Finderlohn vor; bei unter 500 Euro rund fünf Prozent des Werts, darüber 25 Euro plus drei Prozent des Werts.