- #Finanzen im Ruhestand
Was wird von der Rente abgezogen? Abzüge, Steuern und Nettorente im Überblick
Endlich der wohlverdiente Ruhestand! Füße hoch und rein ins Vergnügen. Oder nicht? Kann ich mir das überhaupt leisten? Sprechen wir drüber. Denn wenn der erste Rentenbescheid im Briefkasten liegt, folgt oft die unangenehme Überraschung: Auf dem Konto kommt spürbar weniger an als der ausgewiesene Bruttobetrag. Welches Geld bleibt am Ende wirklich übrig? Wir zeigen dir verständlich, welche Rentenabzüge anfallen, wie aus deiner Bruttorente Schritt für Schritt die Nettorente wird und mit welchen Abgaben du planen musst, damit der Ruhestand auch wirklich „Füße hoch“ bedeutet – und nicht „Kopf in den Sand“.
02.09.26

Bruttorente vs. Nettorente: Welches Geld kommt wirklich auf deinem Konto an?
Wer sich auf den Ruhestand vorbereitet, rechnet meist mit der Summe, die in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung steht. Genau hingeschaut: Das ist die Bruttorente. Genau wie bei deinem Gehalt vor der Rente gehen davon jeden Monat Abgaben ab. Erst nach Abzug von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und einer eventuellen Steuer (dazu gleich mehr) bleibt unterm Strich deine tatsächliche Nettorente.
Damit du deine Finanzen im Ruhestand vorausschauend planen kannst, lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie sich diese monatlichen Abzüge von der Rente zusammensetzen.
Wichtig zu wissen: Rentenabzüge und Rentenabschläge
Die beiden Begriffe sorgen oft für Verwirrung, deshalb hier eine kurze Abgrenzung:
Rentenabzüge: Das sind die laufenden monatlichen Abgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern, die von deiner Bruttorente abgezogen werden.
Rentenabschläge: Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte prozentuale Kürzung deiner Rente, wenn du vorzeitig – also vor Erreichen deiner regulären Altersgrenze – in den Ruhestand gehst. Gekürzt werden 0,3 % pro Monat, den du früher Rente beziehst.
Welche Abzüge gibt es bei der Rente?
Beim Blick auf deinen ersten Rentenbescheid fragst du dich vielleicht: Was geht von der Rente ab? Ganz pauschal lässt sich sagen: Die Pflichtabgaben bei der gesetzlichen Rente gliedern sich in drei Hauptkategorien.
Damit du genau verstehst, welche Abzüge bei der Rente anfallen, schauen wir uns die drei Bausteine im Überblick an:
Kranken- und Pflegeversicherung: Wieviel Sozialabgaben zahlst du in der Rente?
Die Sozialabgaben in der Rente betreffen fast alle Ruheständlerinnen und Ruheständler. Gute Nachricht vorweg: Die Deutsche Rentenversicherung zieht deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von deiner monatlichen Bruttorente ab und überweist sie automatisch an die Kassen. Du musst dich hier also um nichts kümmern.
Schauen wir uns die Rentenabzüge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Detail an:
1. Krankenversicherung: So teuer ist die KV im Ruhestand
Als gesetzlich rentenversicherte Person zahlst du den halben allgemeinen Krankenversicherungssatz von derzeit 14,6 % (also 7,3 %). Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung als Zuschuss für dich. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Auch diesen teilen sich Rentnerin bzw. Rentner und Rentenversicherung zu gleichen Teilen. Je nach Krankenkasse liegt dieser Zusatzbeitrag im Schnitt bei etwa 2,5 bis 2,9 %, wovon dein Eigenanteil also circa 1,25 bis 1,45 % beträgt.
2. Pflegeversicherung: Unterscheidung nach Kindern
Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlst du komplett aus eigener Tasche, ohne Zuschuss von der Rentenversicherung. Wie hoch bei deiner Rente die Sozialabgaben ausfallen, hängt davon ab, ob du Kinder hast.
Mit Kindern: Du zahlst aktuell 3,6 % deines Rentenbruttos.
Ohne Kinder: Für kinderlose Rentnerinnen und Rentner gilt ein Beitragszuschlag, damit liegt der Satz hier bei 4,2 %.

Sonderfall: Wann greift die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Besonders günstig fährst du, wenn du in die sogenannte Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fällst. Das ist keine eigene Kasse, sondern ein günstiger Schutzstatus deiner gewohnten gesetzlichen Krankenkasse.
Der Vorteil: In der KVdR zahlst du Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung im Wesentlichen nur auf deine gesetzliche Rente, bestimmte Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezüge und eventuelles Arbeitseinkommen. Weitere Einnahmen wie Mieteinkünfte, Zinsen oder private Versorgungsrenten bleiben für die Krankenkasse in der Regel beitragsfrei.
Die Voraussetzung: Du musst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 % der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein, egal ob als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder familienversichert (die sogenannte 9/10-Regel).
Wer die 9/10-Regel nicht erfüllt, kann sich im Alter freiwillig gesetzlich versichern lassen. Dann werden Beiträge auf das gesamte Einkommen fällig, also auch auf Mieteinnahmen, private Renten oder Kapitalerträge.
Wer privat versichert ist, bleibt im Alter in der PKV und zahlt Beiträge nach dem jeweiligen Tarif, unabhängig von der Höhe der Rente.
Der Unterschied zwischen freiwillig gesetzlich und pflichtversichert in der KVdR:
Pflichtversichert in der KVdR: 9/10-Regel erfüllt; Beiträge im Wesentlichen nur auf Rente, bestimmte Betriebsrenten/Versorgungsbezüge und eventuelles Arbeitseinkommen
Freiwillig gesetzlich: 9/10-Regel nicht erfüllt; Beiträge auf das gesamte Einkommen (Miete, Kapital, private Renten etc.)
Müssen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen?
Das Thema Steuern sorgt bei vielen angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern für Unsicherheit. Die kurze Antwort lautet: Ja, Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig – aber längst nicht jede Rentnerin und jeder Rentner muss am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen.
Das hängt von zwei wichtigen Stellschrauben ab: dem Grundfreibetrag und deinem persönlichen Rentenfreibetrag.

Nachgelagerte Besteuerung und Rentenfreibetrag
Seit 2005 gilt in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: In deinen Erwerbsjahren konntest du deine Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzen. Im Gegenzug wird deine Rente im Alter besteuert. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen deinem Renteneintrittsjahrgang und deinem persönlichen Freibetrag.
Für den Renteneintrittsjahrgang 2026 liegt der Steuerpflichtanteil bei 84 %.
Das bedeutet im Gegenzug: 16 % deiner Rente bleiben aktuell als dein individueller Rentenfreibetrag steuerfrei.
Wichtig: Dieser Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenbezugsjahr als fester Euro-Betrag ermittelt und bleibt dein Leben lang exakt gleich hoch, auch wenn deine Rente durch künftige Rentenanpassungen steigt.
Müssen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen?
Der Grundfreibetrag: Ab wann werden Steuern fällig?
Steuern zahlst du erst dann, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug aller Freibeträge den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.
2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende und verdoppelt sich auf 24.696 Euro für verheiratete Paare, die ihre Einkommenssteuererklärung gemeinsam veranlagt abgeben.
Bleibst du mit deinem steuerpflichtigen Teil der Rente (abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) unter dieser Grenze, zahlst du null Euro Einkommenssteuer.
Gut zu wissen: Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst, kannst du deine Steuerlast drücken. Aufwendungen für Gesundheit, Pflege, Spenden, Handwerksleistungen oder deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich in der Steuererklärung absetzen.
Wie viel Prozent werden von der Rente abgezogen?
Viele Menschen suchen nach einer einfachen Formel à la: „Vom Gehalt gehen X Prozent ab, wie viel ist es bei der Rente?“ Wäre praktisch, aber: Eine solche Formel gibt es nicht, und auch keinen einheitlichen Prozentsatz für alle.
Wie hoch die Rentenabzüge in Prozent es bei dir persönlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Fixe Abzüge (Sozialabgaben): Für Kranken- und Pflegeversicherung gehen bei gesetzlich Pflichtversicherten in der Regel etwa 12,15 bis 12,95 % ab (bestehend aus 7,3 % KV + ca. 1,25 bis 1,45 % Zusatzbeitrag + 3,6 oder 4,2 % PV).
Variable Abzüge (Steuern): Deine Steuerlast hängt extrem von deinem Renteneintrittsjahr, deiner Rentenhöhe, deiner Steuerklasse und weiteren Einkünften ab.
Ein grober Orientierungswert: Für die reinen Sozialabgaben musst du bei einer gewöhnlichen gesetzlichen Rente mit rund elf bis 13 % Abzug rechnen. Kommt noch eine Einkommenssteuerpflicht hinzu, liegt die Gesamtabgabenlast meist im Bereich von 15 bis 25 % deines Brutto.
Rentenabzüge pro Monat berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn du böse Überraschungen vermeiden willst, kannst du deinen Rentenabzug pro Monat und damit deine voraussichtliche Nettorente in vier Schritten selbst überschlagen:
Bruttorente ermitteln: Wirf einen Blick in deinen aktuellen Rentenbescheid oder deine jährliche Renteninformation (am besten direkt, nachdem du sie bekommen hast). Nimm hier den ausgewiesenen monatlichen Bruttobetrag.
Sozialabgaben abziehen: Zieh von deinem Bruttobetrag deinen Eigenanteil zur Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse) und zur Pflegeversicherung (3,6 % mit Kindern/4,2 % ohne Kinder) ab.
Steuerpflichtigen Teil prüfen: Schau auf dein Renteneintrittsjahr. Gehst du zum Beispiel 2027 in Rente, sind 84,5 % deiner Rente steuerrelevant. Berechne davon abzüglich deiner Krankenkassenbeiträge dein zu versteuerndes Einkommen.
Grundfreibetrag abgleichen: Liegt dein steuerrelevanter Betrag über dem Grundfreibetrag (aktuell 12.348 Euro für Ledige/24.696 Euro für Verheiratete), fällt auf den darüber liegenden Betrag Einkommenssteuer an.
Das Ergebnis aus Schritt 2 abzüglich einer eventuellen Steuer ergibt deine monatliche Nettorente.
Beispielrechnung: Wie viel bleibt netto von 1.800 Euro Rente?
Schauen wir uns das Ganze an einem konkreten Beispiel an, dann wird’s einfacher. Nehmen wir an, du gehst 2026 in Rente, bist verheiratet (mit gemeinsamer Steuererklärung), hast ein Kind und beziehst eine monatliche Bruttorente von 1.800 Euro (also 21.600 Euro im Jahr). Deine Krankenkasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. So sieht die Rechnung dann aus:
1. Schritt: Abzug der Sozialabgaben
Vom monatlichen Brutto von 1.800 Euro gehen deine Pflichtbeiträge ab:
Krankenversicherung (7,3 % Eigenanteil): 1.800 Euro x 0,073 = 131,40 Euro
Zusatzbeitrag KV (1,35 % Eigenanteil): 1.800 Euro x 0,0135 = 24,30 Euro
Pflegeversicherung (3,6 % mit Kind): 1.800 Euro x 0,036 = 64,80 Euro
Zwischensumme Sozialabgaben: 131,40 Euro + 24,30 Euro + 64,80 Euro = 220,50 Euro
Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben dir 1.579,50 Euro.
2. Schritt: Prüfen der Einkommenssteuer
Jahresbruttorente: 1,800 Euro x 12 = 21.600 Euro
Steuerpflichtiger Anteil (84 % im Jahr 2026): 21.600 Euro x 0,084 = 18.144 Euro
Rentenfreibetrag (16 %): 21.600 Euro x 0,16 = 3.456 Euro (Dieser Betrag wird auf Basis deiner vollen Jahresbruttorente im zweiten Rentenjahr berechnet und bleibt dann dein Leben lang gleich).
Hier greift die gesetzliche Rentenbesteuerung: Wenn du außer dieser gesetzlichen Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, wird dein steuerrelevanter Betrag (18.144 Euro) mit dem Grundfreibetrag abgeglichen. Bevor die Steuer berechnet wird, zieht das Finanzamt weitere Beträge ab:
Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben: Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Darüber hinaus mindern auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Spenden deine Steuerlast.
Werbungskosten: Auch Rentnerinnen und Rentner können Werbungskosten geltend machen, etwa für eine Steuerberatung, Rentenberatung oder Fahrtkosten und Porto im Zusammenhang mit dem Rentenantrag. Hierbei wird vom Finanzamt eine Pauschale von 102 Euro anerkannt.
Das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird anschließend mit dem Grundfreibetrag verglichen (2026 liegt dieser bei 24.696 Euro für Verheiratete). Bleibst du darunter – solange dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte hat – zahlst du keine Steuern. Bezieht dein Partner oder deine Partnerin ebenfalls eine Rente von 1.800 Euro, verdoppelt sich das Gesamteinkommen, als Paar rutscht ihr dann über die 24.696 Euro.
Ergebnis der Beispielrechnung: Du zahlst null Euro Steuern. Bei 1.800 Euro Bruttorente bleiben dir im Jahr 2026 entsprechend 1.579,50 Euro im Monat.
Renten-Abzugstabelle: Brutto vs. Netto im Vergleich (Stand 2026)
Wir gehen von einer Neurentnerin oder einem Neurentner 2026 aus, alleinstehend/ledig, gesetzlich pflichtversichert, ein Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag.
| Bruttorente (monatlich) | Abzug Sozialabgaben (ca. 12,25 %) | geschätzte Steuer (monatlich)* | Nettorente (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| 1.200 € | ca. 147 € | 0 € | ca. 1.053 € |
| 1.500 € | ca. 184 € | 0 bis 5 € | ca. 1.311–1.316 € |
| 1.800 € | ca. 221 € | ca. 25 bis 35 € | ca. 1.545 bis 1.555 € |
| 2.200 € | ca. 270 € | ca. 90 bis 110 € | ca. 1.820 € bis 1.840 € |
*Sozialabgaben: 7,3 % KV + 1,35 % Zusatzbeitrag KV + 3,6 % PV = 12,25 %
Hinweis: Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wodurch die Steuerlast je nach Einkommen der Partnerin oder des Partners deutlich niedriger ausfallen oder ganz entfallen kann.

Sonderfall: Abzüge bei Betriebsrente und privater Altersvorsorge
Wer im Alter nicht allein auf die gesetzliche Rente setzt, hat alles richtig gemacht. Doch wie sieht es aus, wenn Geld aus der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge dazukommt? Hier gelten bei den Rentenabzügen eigene Spielregeln für Sozialabgaben und Steuern.
Betriebsrente: Freibetrag bei der Krankenversicherung nutzen
Bei Betriebsrenten (zum Beispiel aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse) fallen grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Betriebsrente einen monatlichen Freibetrag für die KV. Liegt deine monatliche Betriebsrente darunter, zahlst du keinen Krankenversicherungsbeitrag darauf. Liegt sie darüber, zahlst du die Krankenversicherungsbeiträge nur auf den Betrag, der den Freibetrag übersteigt.
Bei der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht als solcher, sondern als Freigrenze. Wird sie überschritten, fällt der volle Beitrag an.
Besteuerung von Riester, Rürup, Privatrente und Altersvorsorgedepot
Bei der Steuer kommt es darauf an, wie die Vorsorge in der Erwerbsphase gefördert wurde:
Zahlen Rentnerinnen und Rentner weiter Beiträge zur Rentenversicherung?
Wenn du deine reguläre Rentenaltersgrenze erreicht hast und deine gesetzliche Rente beziehst, lautet die einfache Antwort: Nein, von deiner Rente werden keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese Pflichtabgaben gehören mit dem offiziellen Renteneintritt der Vergangenheit an.
Was gilt, wenn du im Ruhestand weiterarbeitest?
Immer mehr Menschen wollen (oder müssen) auch in der Rente noch etwas dazuverdienen. Dabei gilt:
Steuerfreier Hinzuverdienst (Aktivrente): Wenn du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast und weiter angestellt arbeitest, kannst du über die sogenannte Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag unterliegt außerdem nicht dem Progressionsvorbehalt (er erhöht also nicht deinen Steuersatz auf andere Einkünfte).
Keine eigenen Rentenbeiträge mehr: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bist du in deinem Job rentenversicherungsfrei. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin zahlt zwar weiterhin seinen oder ihren Beitragsanteil, du selbst musst aber keinen eigenen Rentenbeitrag mehr leisten.
Freiwillig weiter einzahlen: Du kannst dich jedoch freiwillig dazu entscheiden, weiterhin deinen Anteil als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Vorteil: Dadurch erhöht sich deine Rente jedes Jahr zum 1. Juli noch mal ein kleines Stück.

Vorzeitig in Rente: unbedingt Abschläge beachten
Wer nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten will, kann unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Wichtig dabei: Rentenabzüge (Krankenkasse, Steuern) nicht mit Rentenabschlägen verwechseln! Wie viel Abzüge du in der Rente hast, berechnet sich dabei (siehe oben) aus deinem neuen Bruttobetrag – und der wird mit jedem Monat, den du früher in Rente gehst, geringer.
Wie hoch sind die Rentenabschläge bei der Frührente?
Gehst du vorzeitig in Rente, wird deine Bruttorente dauerhaft gekürzt.
Der Abschlagssatz: Für jeden Monat, den du vor deiner regulären Regelaltersgrenze in Rente gehst, werden dir 0,3 % von deiner Bruttorente abgezogen.
Der maximale Abschlag in der Praxis: Wenn du die Altersrente für langjährig Versicherte nutzt, kannst du frühestens mit 63 Jahren – also maximal vier Jahre bzw. 48 Monate vor der regulären Altersgrenze von 67 Jahren – in Rente gehen. Das entspricht einem dauerhaften maximalen Rentenabschlag von 14,4 % (48 × 0,3 %).
Dieser Abschlag bleibt dein ganzes Leben lang bestehen, deine Bruttorente ist also dauerhaft niedriger. Erst von dieser bereits gekürzten Bruttorente werden anschließend die gewohnten laufenden Rentenabzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern berechnet.

Kann ich schon mit 60 in Rente gehen, und wie viele Abzüge gibt es dann?
Wer bereits mit 60 Jahren in Rente gehen will, fragt sich oft: Wie viel wird dann abgezogen? Für die reguläre Altersrente ist ein Eintritt mit 60 Jahren heute grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Erwerbsminderungsrente: Musst du aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig mit 60 in Rente gehen, greift die Erwerbsminderungsrente. Hier ist der Abschlag gesetzlich auf maximal 10,8 % gedeckelt.
Rente für schwerbehinderte Menschen: Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 oder 62 Jahre in Rente gehen – ebenfalls mit einem reduzierten Abschlag von maximal 10,8 %.
Wer ohne gesundheitliche Gründe früher aufhören will, muss die Zeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt aus dem eigenen Ersparten überbrücken.
Welche weiteren Kosten entstehen im Ruhestand?
Die gesetzlichen Sozialabgaben und Steuern sind das eine – doch viele angehende Ruheständlerinnen und Ruheständler fragen sich: Was geht noch von der Rente ab, und was muss ich davon im Alltag bezahlen?
Damit du im Alter deinen gewohnten Lebensstandard genießen kannst, solltest du folgende Posten fest in deinem monatlichen Budget einplanen:
Tipp: Stell deine voraussichtliche Nettorente deinen erwarteten monatlichen Fixkosten und Freizeitausgaben schwarz auf weiß gegenüber. So erkennst du eine eventuelle Rentenlücke frühzeitig und kannst gegensteuern. Wie genau? Dafür sind wir an deiner Seite.

Fazit: Rentenabzüge rechtzeitig einplanen und Vorsorgelücke schließen
Rentenabzüge betreffen in Deutschland fast jede Ruheständlerin und jeden Ruheständler. Zwei Punkte sind wichtig, damit es später keine bösen Überraschungen gibt, wenn du doch eigentlich deinen Ruhestand genießen willst:
Brutto ist nicht gleich Netto – gilt auch nach dem Erwerbsleben. Von deiner gesetzlichen Rente gehen automatisch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab (rund 12 bis 13 %). Zudem gilt die nachgelagerte Besteuerung, wenn dein steuerrelevanter Teil über dem Grundfreibetrag liegt.
Kenne deinen Nettobetrag! Rechne deine voraussichtlichen Rentenabzüge frühzeitig durch und vergiss auch Lebenshaltungs- und Freizeitkosten nicht. So weißt du schnell, ob du eine Lücke füllen musst.
Du willst genau wissen, wie viel Geld dir im Ruhestand nach Abzug aller Pflichtabgaben und Steuern wirklich zur Verfügung steht? Und du willst deine eventuell drohende Rentenlücke gezielt schließen? Wir sind für dich da und rechnen alles mit dir durch.