Der Freistellungsauftrag: Das solltest du wissen
04.01.24
7 min
Du lässt Geld für dich arbeiten? Dann erwirtschaftest du sogenannte Kapitalerträge, die du versteuern musst. Zins- und Dividendenzahlungen, Kurserträge – der Freistellungsauftrag schützt dich vor Steuerzahlungen.

Was sind eigentlich Kapitalerträge?
Zu den Kapitalerträgen gehören:
Zinszahlungen – weil du etwa Geld auf einem Tagesgeldkonto der Sparda BW angelegt hast.
Dividendenzahlungen – weil du zum Beispiel Teil der Sparda BW-Genossenschaft bist.
Kurserträge – weil du vielleicht Geld in Investmentfonds oder Aktien angelegt und diese mit Gewinn verkauft hast.

Der Freistellungsauftrag reduziert deine Steuerzahlungen
Die gute Nachricht ist: Für Kapitalerträge gibt es Steuerfreibeträge, auch Sparerpauschbeträge genannt. Seit dem Jahr 2023 liegt dieser Freibetrag für die Kapitalertragssteuer
bei einer Einzelperson bei 1.000 Euro und
bei einem Ehepaar oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei 2.000 Euro.
Übrigens: Bis Ende 2022 lag die gesetzliche Höchstgrenze nur bei 801 Euro pro Person und 1.602 Euro für eine Lebenspartnerschaft/ein Ehepaar!
Mit einem Freistellungsauftrag teilst du uns mit, bis zu welcher Höhe wir deine Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freistellen dürfen. Das heißt, du darfst als Einzelperson aktuell mit deinen Kapitalerträgen 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei erwirtschaften – Paare profitieren vom doppelten Betrag. Dabei ist es ganz egal, ob du diesen Steuerfreibetrag beim Verkauf von Aktien einsetzt, für Dividendenzahlungen oder für die Auszahlung klassischer Zinsen. Denn der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge.
Wie teilst du deinen Sparerpauschbetrag am besten auf?
In der Regel reicht es, wenn du bei einer Bank einen Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots erteilst. Hier ist also keine weitere Aufteilung nötig.
Doch wenn du bei zwei oder mehr Banken Depots und Konten hast, solltest du für deine Freistellungsaufträge genau rechnen! Denn du kannst den Sparerpauschbetrag in Teilbeträge aufteilen und unterschiedlichen Kreditinstituten zuweisen. Am besten siehst du genau nach, wie hoch die Kapitalerträge bei jeder einzelnen Bank sind, und verteilst deine Freibeträge klug.
WICHTIG: Wenn du gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin veranlagt wirst, solltet ihr unbedingt miteinander über die Verwendung des Sparerpauschbetrags sprechen. Denn so könnt ihr eventuell richtig viel Geld sparen.
Musst du deine Steuerfreibeträge selbst erhöhen?
Nein, musst du nicht. Vorausgesetzt, alles bleibt beim Alten und du hast keine neuen Konten oder Depots eröffnet. Denn deine Bank hat ab dem 1. Januar 2023 automatisch bereits bestehende Freistellungsaufträge erhöht – und zwar um 24,844 Prozent. Dein Steuerfreibetrag steigt also von ganz allein von 801 Euro auf 1.000 Euro (bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften von 1.602 Euro auf 2.000 Euro). Natürlich ist das auch bei der Sparda BW so.
Du hast vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen?
Keine Sorge, dein Geld ist nicht verloren. Denn du kannst dir die zu viel bezahlten Steuern über deine Steuererklärung zurückholen. Das gilt auch, wenn du deine Freistellungsaufträge ungünstig über verschiedene Kreditinstitute verteilt hast!
So geht’s: Du bekommst von deiner Bank eine Bescheinigung über die Beträge, die an das Finanzamt abgeführt wurden. Diese Bescheinigung legst du zu deiner Steuererklärung. Das Finanzamt wird deine Angaben genau prüfen und dir gegebenenfalls zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten oder sie verrechnen.