
Altersvorsorgedepot ab 2027
Zum 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge reformiert und durch den neuen geförderten Vertragstypus des Altersvorsorgedepot-Vertrags ergänzt. Das bedeutet für dich: mehr Flexibilität und eine größere Auswahl verschiedener Produkttypen.
Das Wichtigste in Kürze
Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung – ohne die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Du hast künftig die Wahl, ob du ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließt. Das Ergebnis: Unabhängig vom gewählten Modell gibt es mit den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Spielraum für Renditechancen. Bitte beachte jedoch: Höhere Chancen am Kapitalmarkt sind typischerweise mit stärkeren Marktschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.
Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.
So funktioniert die Förderung
Das Prinzip ist einfach: Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der einkommensabhängig gewährten staatlichen Zulage bei Riester. Für die ersten 360 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Das stärkt insbesondere die private Altersversorgung von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern.
Grundzulage
Die Grundzulage des Altersvorsorgedepots beträgt bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach deinen Einzahlungen. Je nach Situation können Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile zusätzlich hinzukommen.
| Eigenbetrag pro Jahr | Förderquote | Zulage |
|---|---|---|
| 120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro | 50 Prozent | Bis zu 180 Euro |
| Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro | 25 Prozent | Bis zu 360 Euro |
Günstigerprüfung
Die geförderte Altersvorsorge bietet zwei Förderwege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für dich vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung (Günstigerprüfung). Die Zulagen erhältst du in jedem Fall – ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird dir dieser zusätzlich erstattet. In der Praxis lassen sich dabei drei grundlegende Szenarien unterscheiden:
Wichtig: Im Altersvorsorgedepot greifen Zulagen und Sonderausgabenabzug ineinander. Sofern du förderberechtigt bist, erhältst du die Zulagen direkt auf deine Eigenbeiträge. Ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz und deiner familiären Situation. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Grenzsteuersatz ist, desto eher profitierst du von einem ergänzenden Vorteil durch den Sonderausgabenabzug.

Rechenbeispiel
Katrin, 35 verheiratet, 2 Kinder, 45.000,- Euro brutto
Katrin erhält das Kindergeld und führt das Altersvorsorgedepot. Ihre Familie möchte die Förderung voll ausschöpfen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro (150 Euro/Monat) |
| Grundzulage (50 % auf 360 Euro + 25 % auf 360,01 Euro bis 1.800 Euro) | 540 Euro |
| Kinderzulage (1 Euro pro 1 Euro Einzahlung bis max. 300 Euro pro Kind) | 600 Euro |
| Steuerersparnis (geschätzt, ca. 30 % persönlicher Grenzsteuersatz) | 882 Euro (Damit nach Günstigerprüfung 0 Euro Steuerersparnis) |
| Gesamte Förderung pro Jahr | 1.140 Euro |
| Förderquote | 63 % |
Einordnung
In diesem konkreten Fallbeispiel profitiert Katrin im Altersvorsorgedepot besonders von der hohen Grundzulage von 540 Euro, die Kinderzulagen von 2 x 300 Euro = 600 Euro pro Jahr wären bei Riester gleich hoch. Die Gesamtförderung ist mit 1.140 Euro pro Jahr im Vergleich zur Zulagenförderung bei Riester mit 775 Euro pro Jahr (175 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage) viel höher. Ob bei Riester zusätzlich noch ein Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug hinzu käme, hängt vom Steuersatz der Familie ab. Die maximal förderfähige Einzahlung ins Depot läge bei Riester nur bei 2.100 Euro (Eigenbeitrag 1.025 Euro) beim Altersvorsorgedepot hingegen bei 2.940 Euro (Eigenbeitrag 1.800 Euro). Das kann im Alter den entscheidenden Unterschied in der Rentenhöhe machen.
Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von Riester?
Quelle: UnionInvestment
Die Auszahlphase im Detail
Das Altersvorsorgedepot besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr die Auszahlphase. Hier hast du die Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten:
Variante A
Fondsauszahlplan bis mindestens 85
Dein Kapital bleibt ganz einfach im Depot. Du erhältst regelmäßige Auszahlungen, während der verbleibende Betrag weiter am Kapitalmarkt arbeitet. Der Auszahlplan läuft bis zum festgelegten Ende, mindestens bis zum 85. Lebensjahr und endet dann.
Vorteil: Höhere Auszahlungsraten als bei einer lebenslangen Rente. Nachteil: Festes Ende der Auszahlung. Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss zuvor anderweitig vorgesorgt werden.
Beispielrechnung
Angenommen, du hast zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000 Euro aufgebaut.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Depotvolumen bei Rentenbeginn | 300.000 Euro |
| Teilkapitalentnahme (30 Prozent)* | 90.000 Euro (einmalige Auszahlung, förderunschädlich) |
| Verbleibendes Kapital für Auszahlplan | 210.000 Euro |
| Auszahlzeitraum | 18 Jahre (67 bis 85) |
| Monatliche Auszahlung (ohne Kapitalmarktertrag) | ca. 972 Euro |
* Zu Beginn der Auszahlphase kannst du einmalig bis zu 30 Prozent deines angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – du kannst auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
Hinweis: Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Auszahlung hängt von der Wertentwicklung deines Depots ab. Kapitalmarkterträge sind nicht garantiert.
Die Teilkapitalentnahme in Höhe von 90.000,- Euro steht dir frei zur Verfügung – für eine Renovierung, eine Reise oder einfach als zusätzliche Reserve. Der Rest wird dir dann planmäßig ausgezahlt.
Variante B
Lebenslange Rente
Lebenslange Rente ist eine lebenslange Leistung aus einer Leibrentenversicherung. In diesem Fall wird das Depotvermögen (oder der Restbetrag nach der Teilkapitalentnahme) in eine Kapitallebensversicherung übertragen. Der Anbieter garantiert dann monatliche Zahlungen bis zum Lebensende.
Beispielrechnung
Angenommen, du hast zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000 Euro aufgebaut.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kapital für Verrentung | 210.000 Euro (nach 30 Prozent Teilkapitalentnahme) |
| Angenommener Rentenfaktor | 25 Euro pro 10.000 Euro Kapital |
| Verbleibendes Kapital für Auszahlplan | 210.000 Euro |
| Monatliche Rente | ca. 525 Euro (lebenslang) |
Hinweis: Der Rentenfaktor hängt vom Anbieter, dem Alter bei Rentenbeginn und den aktuellen Rechnungsgrundlagen ab. Die hier genannte Zahl dient nur der Orientierung.
Teilkapitalentnahme – bis zu 30 Prozent auf einen Schlag
Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent deines Depotvolumens kannst du zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: du musst die darauf entfallende Förderung nicht zurückzahlen.
Kleinbetragsrente und Abfindung
Falls deine monatliche Rente einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet (sogenannte Kleinbetragsrente), 2026 sind das maximal 39,55 Euro monatlich, zahlt der Anbieter das Depotvermögen in einem Betrag aus.
1 Zu Beginn der Auszahlphase kannst du einmalig bis zu 30 Prozent deines angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – du kannst auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.
Das gilt in der Auszahlphase
Besteuerung der geförderten Beiträge
Bei der Förderung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das bedeutet, dass du während der Ansparphase Steuern sparen, die Auszahlungen im Alter dafür aber versteuern musst (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetzt, EStG). Ein Vorteil dabei: Da dein Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist in der Regel auch dein persönlicher Steuersatz niedriger. Wie hoch deine tatsächliche Ersparnis ist, hängt von deiner individuellen Einkommenssituation im Alter ab.
Besteuerung zusätzlicher Einzahlungen
Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800 Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil deines Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu solltest du mit deinem Steuerberater besprechen.
In der Praxis
| Quelle der Auszahlung | Besteuerung |
|---|---|
| Geförderte Beiträge + Zulagen | Voll mit persönlichem Steuersatz (nachgelagert) |
| Überzahlungen (Beiträge) | Steuerfrei (bereits aus versteuertem Einkommen) |
| Überzahlungen (Erträge) | Differenzbesteuerung |
Wenn du tiefer einsteigen möchtest oder weitere Informationen benötigst: Auf der Seite "Die Auszahlphase von Union Investment auf einen Blick"* findest du FAQs und Downloads zur Auszahlphase.
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