Zwei Männer, ein älterer und ein jüngerer, lächeln und umarmen sich in einem sonnendurchfluteten Park und genießen gemeinsam einen fröhlichen Moment.

Altersvorsorgedepot ab 2027

Zum 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge reformiert und durch den neuen geförderten Vertragstypus des Altersvorsorgedepot-Vertrags ergänzt. Das bedeutet für dich: mehr Flexibilität und eine größere Auswahl verschiedener Produkttypen.

Das Wichtigste in Kürze

Neues Vorsorgeprodukt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Vorsorge eingeführt.* Die Riester-Rente bleibt parallel bestehen und genießt weiterhin vollständigen Bestandsschutz. * Quelle: Altersvorsorgereformgesetz in der Fassung vom 17.04.2026, dem der Bundesrat am 08.05.2026 zugestimmt hat.

Staatliche Zulagen

Bis zu 540,- Euro Grundzulage pro Jahr Insgesamt. Du bekommst eine beitragsproportionale Förderung in Höhe von 50 Cent (je eingezahltem Euro) für Einzahlungen bis 360,- Euro pro Jahr, und 25 Cent (je eingezahltem Euro) für Einzahlungen über 360 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es ebenfalls beitragsproportional im Verhältnis 1:1 bis zu maximal 300,- Euro Kinderzulage pro Kind.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – du hast künftig die freie Wahl, ob du ein Produkt mit oder ohne Garantie bevorzugst.

Flexible Auszahlungsoptionen

Für die Rentenphase sieht das Gesetz zwei Auszahlungsvarianten im Altersvorsorgedepot vor: Ein Fondsauszahlplan, der nach dem Gesetz frühestens mit dem 85. Geburtstag endet oder eine lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung, in die das Depotvermögen übertragen wird. Für bestehende Riester-Verträge haben Kunden ab 2027 ebenfalls die Wahl: Entweder bleibt es bei der vorgesehenen lebenslangen Zahlung in Form des Fondsauszahlplans bis zum 85. Geburtstag und anschließender Leibrente bis zum Lebensende. Oder Riester-Kunden entscheiden sich für einen reinen Fondsauszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet.

Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung – ohne die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Du hast künftig die Wahl, ob du ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließt. Das Ergebnis: Unabhängig vom gewählten Modell gibt es mit den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Spielraum für Renditechancen. Bitte beachte jedoch: Höhere Chancen am Kapitalmarkt sind typischerweise mit stärkeren Marktschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden.

Ein Paar schaut sich glücklich Pläne eines Hauses an.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.

Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.

So funktioniert die Förderung

Das Prinzip ist einfach: Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der einkommensabhängig gewährten staatlichen Zulage bei Riester. Für die ersten 360 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Das stärkt insbesondere die private Altersversorgung von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern.

Grundzulage

Die Grundzulage des Altersvorsorgedepots beträgt bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach deinen Einzahlungen. Je nach Situation können Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile zusätzlich hinzukommen.

Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro
50 Prozent
Bis zu 180 Euro
Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro
25 Prozent
Bis zu 360 Euro

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommst du beitragsproportional für jeden von dir selbst eingezahlten Euro auch 1 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, maximal 300 Euro. Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Berufseinsteigerbonus

Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist daher der Einstieg besonders attraktiv!

Steuerliche Vorteile

Die geförderten Eigenbeiträge und die Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus unterliegen die Erträge aus Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr nicht der Abgeltungssteuer, sondern der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Ruhestand häufig geringer ausfällt als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten, steuerlich geschützten Beiträgen ist nachgelagert nur der Ertragsanteil zu versteuern. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von deiner persönlichen Situation abhängt, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Günstigerprüfung

Die geförderte Altersvorsorge bietet zwei Förderwege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für dich vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung (Günstigerprüfung). Die Zulagen erhältst du in jedem Fall – ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird dir dieser zusätzlich erstattet. In der Praxis lassen sich dabei drei grundlegende Szenarien unterscheiden:

Fall 1: Die Steuerersparnis übersteigt die Zulagen

Du erhältst die volle Steuerersparnis. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen werden verrechnet – und dir wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Die Zulagen bleiben trotzdem sicher in deinem Depot. Beispiel: du zahlst 1.800 Euro ein und erhältst 540 Euro Zulagen. Deine förderfähige Einzahlung steigt. Du kannst somit insgesamt 2.340 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Deine Steuerersparnis beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 35 % rund 819 Euro. Da die Zulagen (540 Euro) bereits in deinem Depot liegen, zahlt dir das Finanzamt die Differenz von 279 Euro als Steuererstattung aus. Deine Gesamtförderung: 540 Euro Zulagen + 279 Euro Steuererstattung = 819 Euro.

Fall 2: Staatlich geförderte Zusatzvorsorge

Die Zulagen bleiben vollständig in deinem Depot. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es nicht, da die Zulagen bereits die günstigere Variante darstellen. Beispiel: Du zahlst 600 Euro ein und erhältst 240 Euro Grundzulage. Deine Steuerersparnis steigt auf 840 Euro Sonderausgaben (Eigenbeitrag + Zulagen) und beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent nur 210 Euro. Da die Zulagen mit 240 Euro höher sind als die Steuererstattung von 210 Euro, ergibt die Günstigerprüfung, dass allein die Zulage gewährt wird.

Fall 3: Zulagen und Steuerersparnis sind gleich hoch

Es bleibt bei den Zulagen im Depot, eine zusätzliche Erstattung entfällt.

Wichtig: Im Altersvorsorgedepot greifen Zulagen und Sonderausgabenabzug ineinander. Sofern du förderberechtigt bist, erhältst du die Zulagen direkt auf deine Eigenbeiträge. Ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz und deiner familiären Situation. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Grenzsteuersatz ist, desto eher profitierst du von einem ergänzenden Vorteil durch den Sonderausgabenabzug. 

Eine blonde Frau um die 40 in einem weißen T-Shirt sitzt mit gekreuzten Beinen auf einem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen die Sonnenstrahlen und ist von Pflanzen in einem gemütlichen Wohnzimmer umgeben.
So viel Förderung kann drin sein

Rechenbeispiel

Katrin, 35 verheiratet, 2 Kinder, 45.000,- Euro brutto

Katrin erhält das Kindergeld und führt das Altersvorsorgedepot. Ihre Familie möchte die Förderung voll ausschöpfen.

PositionBetrag
Eigenbeitrag pro Jahr
1.800 Euro (150 Euro/Monat)
Grundzulage (50 % auf 360 Euro + 25 % auf 360,01 Euro bis 1.800 Euro)
540 Euro
Kinderzulage (1 Euro pro 1 Euro Einzahlung bis max. 300 Euro pro Kind)
600 Euro
Steuerersparnis (geschätzt, ca. 30 % persönlicher Grenzsteuersatz)
882 Euro (Damit nach Günstigerprüfung 0 Euro Steuerersparnis)
Gesamte Förderung pro Jahr
1.140 Euro
Förderquote
63 %

Einordnung

In diesem konkreten Fallbeispiel profitiert Katrin im Altersvorsorgedepot besonders von der hohen Grundzulage von 540 Euro, die Kinderzulagen von 2 x 300 Euro = 600 Euro pro Jahr wären bei Riester gleich hoch. Die Gesamtförderung ist mit 1.140 Euro pro Jahr im Vergleich zur Zulagenförderung bei Riester mit 775 Euro pro Jahr (175 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage) viel höher. Ob bei Riester zusätzlich noch ein Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug hinzu käme, hängt vom Steuersatz der Familie ab.  Die maximal förderfähige Einzahlung ins Depot läge bei Riester nur bei 2.100 Euro (Eigenbeitrag 1.025 Euro) beim Altersvorsorgedepot hingegen bei 2.940 Euro (Eigenbeitrag 1.800 Euro). Das kann im Alter den entscheidenden Unterschied in der Rentenhöhe machen.

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von Riester?

Quelle: UnionInvestment

Die Auszahlphase im Detail

Das Altersvorsorgedepot besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr die Auszahlphase. Hier hast du die Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten:

Variante A

Fondsauszahlplan bis mindestens 85

Dein Kapital bleibt ganz einfach im Depot. Du erhältst regelmäßige Auszahlungen, während der verbleibende Betrag weiter am Kapitalmarkt arbeitet. Der Auszahlplan läuft bis zum festgelegten Ende, mindestens bis zum 85. Lebensjahr und endet dann. 
Vorteil: Höhere Auszahlungsraten als bei einer lebenslangen Rente. Nachteil: Festes Ende der Auszahlung. Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss zuvor anderweitig vorgesorgt werden.

Beispielrechnung
Angenommen, du hast zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000 Euro aufgebaut.

PositionBetrag
Depotvolumen bei Rentenbeginn
300.000 Euro
Teilkapitalentnahme (30 Prozent)*
90.000 Euro (einmalige Auszahlung, förderunschädlich)
Verbleibendes Kapital 
für Auszahlplan
210.000 Euro
Auszahlzeitraum
18 Jahre (67 bis 85)
Monatliche Auszahlung (ohne Kapitalmarktertrag)
ca. 972 Euro

* Zu Beginn der Auszahlphase kannst du einmalig bis zu 30 Prozent deines angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – du kannst auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

  • Hinweis: Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Auszahlung hängt von der Wertentwicklung deines Depots ab. Kapitalmarkterträge sind nicht garantiert.

Die Teilkapitalentnahme in Höhe von 90.000,- Euro steht dir frei zur Verfügung – für eine Renovierung, eine Reise oder einfach als zusätzliche Reserve. Der Rest wird dir dann planmäßig ausgezahlt.

Variante B

Lebenslange Rente

Lebenslange Rente ist eine lebenslange Leistung aus einer Leibrentenversicherung. In diesem Fall wird das Depotvermögen (oder der Restbetrag nach der Teilkapitalentnahme) in eine Kapitallebensversicherung übertragen. Der Anbieter garantiert dann monatliche Zahlungen bis zum Lebensende.

Beispielrechnung
Angenommen, du hast zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000 Euro aufgebaut.

PositionBetrag
Kapital für Verrentung
210.000 Euro (nach 30 Prozent Teilkapitalentnahme)
Angenommener Rentenfaktor
25 Euro pro 10.000 Euro Kapital
Verbleibendes Kapital 
für Auszahlplan
210.000 Euro
Monatliche Rente
ca. 525 Euro (lebenslang)

Hinweis: Der Rentenfaktor hängt vom Anbieter, dem Alter bei Rentenbeginn und den aktuellen Rechnungsgrundlagen ab. Die hier genannte Zahl dient nur der Orientierung.

Teilkapitalentnahme – bis zu 30 Prozent auf einen Schlag

Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent deines Depotvolumens kannst du zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: du musst die darauf entfallende 
Förderung nicht zurückzahlen.

Kleinbetragsrente und Abfindung

Falls deine monatliche Rente einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet (sogenannte Kleinbetragsrente), 2026 sind das maximal 39,55 Euro monatlich, zahlt der Anbieter das Depotvermögen in einem Betrag aus.

1 Zu Beginn der Auszahlphase kannst du einmalig bis zu 30 Prozent deines angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – du kannst auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.

Dein Altersvorsorgedepot und die Steuer

Das gilt in der Auszahlphase

Besteuerung der geförderten Beiträge

Bei der Förderung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das bedeutet, dass du während der Ansparphase Steuern sparen, die Auszahlungen im Alter dafür aber versteuern musst (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetzt, EStG). Ein Vorteil dabei: Da dein Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist in der Regel auch dein persönlicher Steuersatz niedriger. Wie hoch deine tatsächliche Ersparnis ist, hängt von deiner individuellen Einkommenssituation im Alter ab.

Besteuerung zusätzlicher Einzahlungen

Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800 Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil deines Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu solltest du mit deinem Steuerberater besprechen.

In der Praxis

Quelle der AuszahlungBesteuerung
Geförderte Beiträge + Zulagen
Voll mit persönlichem Steuersatz (nachgelagert)
Überzahlungen (Beiträge)
Steuerfrei (bereits aus versteuertem Einkommen)
Überzahlungen (Erträge)
Differenzbesteuerung

Wenn du tiefer einsteigen möchtest oder weitere Informationen benötigst: Auf der Seite "Die Auszahlphase von Union Investment auf einen Blick"* findest du FAQs und Downloads zur Auszahlphase.

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