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Der Ruhestand kommt. Ihr Lebensstandard bleibt.
Die fondsgebundene Rürup Rente eignet sich für alle, die zu 100 % steuerlich gefördert und chancenorientiert fürs Alter vorsorgen wollen. Sie bietet Ihnen attraktive Ertragschancen und durch die zusätzlichen lebenslangen Rentenzahlungen machen Sie sich unabhängiger von der gesetzlichen Rente.
Wussten Sie schon, dass Ihnen der Staat bei Ihrer Altersvorsorge hilft? Die fondsgebundene Rürup Rente ist eine Basisrente und als solche eine Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Das heißt, der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge mit der VR Rürup Rente, indem er Ihnen attraktive Steuervorteile einräumt, damit Sie sich eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente aufbauen können. Denn Beiträge zu Basisrenten sind als Sonderausgaben im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Die Fondsgebundene Rürup Rente bietet Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit: Sie kommt im Todesfall Ihrem Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner oder Ihren Kindern zugute. Dabei wird die Leistung in der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Hinterbliebenen erbracht: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner erhalten lebenslange Rentenzahlungen, waisenrentenberechtigte Kinder erhalten zeitlich befristete Rentenzahlungen (sofern kein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner vorhanden).
Sie bestimmen, wann Sie Ihre Rentenzahlungen in Anspruch nehmen möchten. Wir zahlen Ihnen - frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (steuerrechtlich festgelegt) - eine lebenslange monatliche Rente. Das garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsschluss. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen auf ein anderes Datum – bis maximal zum rechnungsmäßigen 70. Lebensjahr – verlegen.
Mit unserem garantierten Rentenfaktor mit Günstigerprüfung bei Renteneintritt profitieren Sie automatisch: Zu Rentenbeginn prüfen wir, ob der garantierte oder aktuelle Rentenfaktor von vergleichbaren Rentenversicherungen höher ist. Ist der aktuelle Rentenfaktor von vergleichbaren Rentenversicherungen höher, ziehen wir diesen zur Berechnung heran.
Ihre Rürup-Rente ist "Bürgergeld-geschützt". Das heißt, das Vermögen der Fondsgebundenen Rürup Rente ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder bei Insolvenz (im Rahmen des §851c Abs. 2 ZPO) geschützt und muss nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
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