Fester Zinssatz: 3,00 % p.a.
Jährliche Zinszahlung zum 31.12.
Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit
Konditionen | |
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Anlagebetrag | mindestens 50.000 € |
Zinssatz | 3,00 % pro Jahr |
Zinszahlungstag | jährlich zum 31.12. |
Laufzeitbeginn | Tag der Anlage |
Verfügbarkeit | am Ende der Laufzeit nach Fälligkeit 31.12.2030 |
3,00 % Zinsen pro Jahr? Wir machen es möglich.
Mit unserer „Nachrangigen Einlage mit fester Laufzeit bis 31.12.2030“ profitieren Sie von regelmäßigen Einnahmen: Feste Zinsen von 3,00 % pro Jahr werden Ihnen jährlich zum 31.12 ausbezahlt.
Der Begriff „Nachrangig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihr Anspruch auf Rückerstattung der Einlage im Falle einer Insolvenz der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt werden würde. Dafür erhalten Sie diesen attraktiven Zinsaufschlag.
Möchten Sie ihr Geld gut angelegt wissen? Dann vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater oder verwenden Sie unsere Online-Terminvereinbarung.
Wichtige Informationen zu Ihrem Anlageprodukt
Produktbeschreibung
Die nachrangige Einlage mit fester Laufzeit ist eine Termineinlage mit fester Laufzeit und gewährt dem Kunden einen Anspruch auf eine jährlich feste Zinszahlung für die Laufzeit der nachrangigen Einlage.
Anlageziele und Anlagestrategie
Die nachrangige Einlage mit fester Laufzeit richtet sich an Kunden, die einen Geldbetrag für eine festgelegte Laufzeit anlegen möchten und für einen höheren Festzins bereit sind, die Nachrangigkeit in Kauf zu nehmen.
Produktdaten
- Laufzeitbeginn: Tag der Anlage
- Zinssatz: 3,00 % pro Jahr, verkürzte Zinscouponperiode im Jahr 2023
- Zinszahlungstag: Jährlich zum 31.12., Zinsmethode 30/360
- Fälligkeit: 31.12.2030
- Anlagebetrag: Mindestens 50.000 €
- Maximaler Zeichnungsbetrag: 250.000 € je Gläubiger
- Verfügbarkeit: Am Ende der Laufzeit nach Fälligkeit 31.12.2030
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage mit fester Laufzeit weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Interessenkonflikt
Die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG stärkt durch die nachrangige Einlage mit fester Laufzeit ihre Eigenmittel. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt gegenüber dem Anleger. Der Grundsatz der anlegergerechten Beratung hat weiterhin Vorrang.
Verfügbarkeit
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Verzinsung
Die nachrangige Einlage mit fester Laufzeit bietet eine jährliche Verzinsung von 3,00 % pro Jahr. Sie wird jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.
Szenariobetrachtung
Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen grundsätzlich eine positive Entwicklung auf.
Kosten
Für den Erwerb, die Verwaltung und die Rückzahlung der nachrangigen Einlage mit fester Laufzeit fallen für den Anleger keine Kosten an.
Besteuerung
Die Zinszahlungen unterliegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.
Sonstiges
Sparda-Bank Baden-Württemberg eG
Am Hauptbahnhof 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2006-2006
www.sparda-bw.de
E-Mail: kontakt@sparda-bw.de
Es handelt sich hierbei um Werbeinhalte und wesentliche Informationen über das angebotene Produkt. Die konkreten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Das genannte Produkt stellt keine allgemeingültige Anlageempfehlung dar. Wir helfen Ihnen gerne, die passende Anlagestrategie für Ihr Vermögen zu finden.
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